Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Eigentümer der Grundstücke Fl.Nrn. 112/0 und 116/0, Ichenhauser Straße 3, Gemarkung Großkötz beantragt die Erneuerung des Verkehrsspiegels gegenüber seiner Ausfahrt, da dieser schon sehr alt ist. Ebenso möchte er gerne einen etwas größeren Spiegel, damit die PKWs aus dem Süden besser erkannt werden.

Nach Recherche hat sich herausgestellt, dass die Kosten des letzten Verkehrsspiegels vom Eigentümer übernommen wurden.

 

Die Frage ist nun, ob der Eigentümer auch den neuen Verkehrsspiegel zu zahlen hat. Da es sich ebenfalls um schlechte Einsicht auf die Kreisstraße handelt, ebenso wie im Fall Ortsstraße 24 (und dort die Kosten von der Gemeinde übernommen werden), ist zu klären, wer für die Kosten des Verkehrsspiegels aufzukommen hat. Der Gleichbehandlungsgrundsatz ist hier zu beachten.

 

Kosten:

·         Ersatzspiegel  in der Größe 400 mal 600mm kostet: 350€

 

·         Nächste Größe 600 mal 800mm kostet: 460€

 

·         Großer Spiegel 800 mal 1000mm kostet 725€

 

Es werden noch Halterungen von jeweils 40 Euro  benötigt.

 

 


Beschluss:

Der Bau-, Umwelt- und Grundstücksausschuss Kötz beschließt, dem Antrag auf Anbringung eines neuen und größeren Verkehrsspiegels gegenüber der Einfahrt zur Ichenhauser Straße 3 in Großkötz zuzustimmen. Der Antragsteller hat die Kosten zu tragen und kann über die Größe des Spiegels entscheiden.