Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Eigentümer des Grundstückes Fl. Nr. 94/3, Ortsstraße 24, Gemarkung Großkötz, hat letztes Jahr einen Antrag auf Anbringung eines Verkehrsspiegels gegenüber seiner Einfahrt gestellt. Dieser wurde in der Bauausschuss-Sitzung am 14.10.2021 abgelehnt.

Zwischenzeitlich wurde der Sachverhalt vor Ort nochmals besichtigt und festgestellt, dass von Westen her die PKWs und auch Radfahrer erst sehr spät gesehen werden können. Der Sachgrund liegt darin, dass das Nachbarhaus Nr. 22 an der Grundstücksgrenze steht und die Sicht behindert. Hier birgt sich eine Unfallgefahr. Deswegen soll doch ein Verkehrsspiegel angebracht werden.

Der Beschluss vom 14.10.2021 soll geändert und dem Antrag auf Anbringung eines Verkehrsspiegels gegenüber der Einfahrt zugestimmt werden.

 

Das Gremium verständigte sich auf folgendes zukünftiges Vorgehen: Die Gemeinde übernimmt die Kosten für den Spiegel, wenn die Anbringung eines Schaltkastens auf dem Gehweg oder durch Baumaßnahmen der Gemeinde die Sichtbeeinträchtigung geschaffen wurde. In den restlichen Fällen hat der Antragsteller die Kosten selbst zu tragen.


Beschluss:

Der Bau-, Umwelt.- und Grundstücksausschuss Kötz beschließt, den Beschluss vom 14.10.2021 zu ändern und dem Antrag auf Anbringung eines Verkehrsspiegels gegenüber der Einfahrt in der Ortsstraße 24, Gemarkung Großkötz zuzustimmen. Die Kosten sind vom Antragsteller zu tragen.