Beschluss: einstimmig beschlossen

In der letzten Bauausschuss-Sitzung am 25.11.2021 wurde über den Bauantrag Nr. 31/2020, Gemarkung Großkötz beraten.

Unter anderem ging es um die Erteilung der Befreiung, dass das Vordach sowie der Fahrradabstellraum die festgesetzte Baugrenze zur öffentlichen Straße um ca. 4,5 m² überschreitet.

Diese Befreiung wurde mit Beschluss vom 25.11.2021 nicht erteilt. Der Beschluss wurde dem Landratsamt Günzburg mitgeteilt.

 

Am 28.12.2021 erhielt die Verwaltung ein Schreiben vom Landratsamt Günzburg zu oben genannter Sache.

Nach erneuter rechtlicher Überprüfung vertritt das Landratsamt Günzburg die Auffassung, dass das geplante Vordach mit der Überschreitung der Baugrenze von lediglich 4,5 m² zulässig ist und das gemeindliche Einvernehmen nicht zu Recht versagt werden konnte. Ein Versagungsgrund gemäß § 31 Abs. 2 BauGB ist nicht zu erkennen.

 

Vielmehr besteht ein Rechtsanspruch auf Erteilung der Tekturgenehmigung, sodass das Landratsamt Günzburg sich veranlasst sieht, das fehlende Einvernehmen zu ersetzen.

 

Das Landratsamt Günzburg gewährt daher der Gemeinde Kötz die Möglichkeit, die bisherige Entscheidung nochmals zu überdenken bzw. abzuändern oder zu der vorgesehenen Ersetzung des Einvernehmens eine Stellungnahme abzugeben.

 

Die Mitglieder vertreten überwiegend die Meinung, dass der Beschluss vom 25.11.2021 nicht geändert werden kann, da sich der Bauherr nicht an die Vorschriften gehalten hat. Auch der Hinweis der Vorsitzenden, dass aus rechtlichen Gründen nicht versagt werden kann, änderte diese Ansicht nicht.

 

Daher wurde folgender Beschluss gefasst:


Beschluss:

Der Bau-, Umwelt- und Grundstücksausschuss hält an seinem Beschluss vom 25.11.2021 fest. Der Überschreitung der Baugrenze durch das geplante Vordach von 4,5 m² wird nicht zugestimmt.