Sitzung: 27.01.2022 Bau-, Umwelt- und Grundstücksausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Der Bau- und Umweltausschuss des Stadtrates Günzburg billigte am
03.12.2020 den Entwurf für das oben bezeichnete Gebiet. Der Flächennutzungsplan
wird im Parallelverfahren geändert.
Das Aufstellungsverfahren basiert auf dem Aufstellungsbeschluss vom
01.08.1988, der am 06.04.1989 öffentlich bekannt gemacht wurde.
Ziel und Zweck der Planung
Mit der Aufstellung verfolgt die Stadt Günzburg folgende unveränderte
Planungsziele:
Bereinigung der vorhandenen störanfälligen Gemengelage aus Wohn- und Gewerbenutzung
und Entwicklung eines allgemeinen Wohngebietes.
Auswirkungen der Planung sind:
Entwicklung eines allgemeinen Wohngebiets nach § 4 Baunutzungsverordnung
Planungsrechtlich ist
die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Als Art der Nutzung ist ein
allgemeines Wohngebiet (WA) vorgesehen. Der derzeit rechtswirksame
Flächennutzungsplan stellt für den Bereich des Plangebiets im Süden eine
gemischte Baufläche sowie im mittleren Bereich eine gewerbliche Baufläche dar.
Umrahmt wird der Änderungsbereich von einer Grünfläche.
Die Planung wird als
Angebotsbebauungsplan im zweistufigen Regelverfahren durchgeführt. Zur
Einhaltung des Entwicklungsgebotes muss der Flächennutzungsplan im
Parallelverfahren
angepasst werden (18. Flächennutzungsplanänderung
Minholz-Gelände).
Die Vorsitzende wies
darauf hin, dass gemäß Geschäftsordnung der Ausschuss das richtige Gremium für
derartige Stellungnahmen ist und diese deshalb zukünftig im Bauausschuss
behandelt werden.
Beschluss:
Der Bau-, Umwelt- und Grundstücksausschuss Kötz nimmt
die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 64 „Zwischen Bahnlinie
Günzburg-Mindelheim und der Straße am Rain sowie die parallele
Flächennutzungsplanänderung der Stadt Günzburg zur Kenntnis. Einwände und
Anregungen werden nicht erhoben.