Sitzung: 17.01.2022 Gemeinderat Bubesheim
Beschluss: einstimmig beschlossen
Der Bau- und Umweltausschuss des Stadtrates Günzburg billigte am 03.12.2020 den Entwurf für das oben bezeichnete Gebiet. Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren geändert.
Das Aufstellungsverfahren basiert auf dem Aufstellungsbeschluss vom 01.08.1988, der am 06.04.1989 öffentlich bekannt gemacht wurde.
Ziel und Zweck der Planung
Mit der Aufstellung verfolgt die Stadt Günzburg folgende unveränderte Planungsziele:
Bereinigung der vorhandenen störanfälligen Gemengelage aus Wohn- und Gewerbenutzung und Entwicklung eines allgemeinen Wohngebietes.
Auswirkungen der Planung sind:
Entwicklung eines allgemeinen Wohngebiets nach § 4 Baunutzungsverordnung
Planungsrechtlich ist
die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Als Art der Nutzung ist ein
allgemeines Wohngebiet (WA) vorgesehen. Der derzeit rechtswirksame
Flächennutzungsplan stellt für den
Bereich des Plangebiets im Süden eine gemischte Baufläche sowie im mittleren
Bereich eine gewerbliche Baufläche dar. Umrahmt wird der Änderungsbereich von
einer Grünfläche.
Die Planung wird als
Angebotsbebauungsplan im zweistufigen Regelverfahren durchgeführt. Zur
Einhaltung des Entwicklungsgebotes muss der Flächennutzungsplan im
Parallelverfahren
angepasst werden (18.
Flächennutzungsplanänderung Minholz-Gelände).
Beschluss:
Der Gemeinderat Bubesheim
nimmt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 64 „Zwischen Bahnlinie
Günzburg-Mindelheim und der Straße am Rain sowie der parallelen
Flächennutzungsplanänderung der Stadt Günzburg zur Kenntnis. Einwände und
Anregungen werden nicht erhoben.