Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Bau- und Umweltausschuss des Stadtrates Günzburg billigte am 03.12.2020 den Entwurf für das oben bezeichnete Gebiet. Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren geändert.

Das Aufstellungsverfahren basiert auf dem Aufstellungsbeschluss vom 01.08.1988, der am 06.04.1989 öffentlich bekannt gemacht wurde.

 

Ziel und Zweck der Planung

Mit der Aufstellung verfolgt die Stadt Günzburg folgende unveränderte Planungsziele:

Bereinigung der vorhandenen störanfälligen Gemengelage aus Wohn- und Gewerbenutzung und Entwicklung eines allgemeinen Wohngebietes.

 

Auswirkungen der Planung sind:

Entwicklung eines allgemeinen Wohngebiets nach § 4 Baunutzungsverordnung

 

Planungsrechtlich ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Als Art der Nutzung ist ein allgemeines Wohngebiet (WA) vorgesehen. Der derzeit rechtswirksame Flächennutzungsplan  stellt für den Bereich des Plangebiets im Süden eine gemischte Baufläche sowie im mittleren Bereich eine gewerbliche Baufläche dar. Umrahmt wird der Änderungsbereich von einer Grünfläche.

Die Planung wird als Angebotsbebauungsplan im zweistufigen Regelverfahren durchgeführt. Zur Einhaltung des Entwicklungsgebotes muss der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren

angepasst werden (18. Flächennutzungsplanänderung Minholz-Gelände).


Beschluss:

Der Gemeinderat Bubesheim nimmt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 64 „Zwischen Bahnlinie Günzburg-Mindelheim und der Straße am Rain sowie der parallelen Flächennutzungsplanänderung der Stadt Günzburg zur Kenntnis. Einwände und Anregungen werden nicht erhoben.