Beschluss: einstimmig beschlossen

Auf der linken Seite Richtung Kötz nach der Autobahn wurde auf der GZ 4 ein Handwerksbetrieb errichtet. Dieser benötigt nun eine Anschrift.

Der Feldweg ist mit der Bezeichnung „An der Kötzer Str.“ gewidmet. In Bubesheim existiert bereits eine Kötzer Str., dies könnte zu Verwirrungen führen.

 

Der Aussiedlerhof ebenfalls Richtung Kötz an der GZ 4 hat bisher die Straßenbezeichnung Kötzer Str. 11. Der Zufahrtsweg erfolgt über den Feldweg Hinterer Stadtviertel.

Das Haus wird von Zustellern schlecht gefunden.

Die Bezeichnung Hinterer Stadtviertel ist nicht treffend.

 

Es wird empfohlen eine neue Feldwegbezeichnung für die beiden Wege zu finden.

 

Nach kurzer Diskussion im Gemeinderat wurden die Vorschläge:

 

Zum Riedweg für die Zufahrt zum Gewerbegebiet und Zum Peilhaus für die Zufahrt zum Aussiedlerhof, zur Abstimmung gebracht.


Beschluss 1:

Die Zufahrt zum Gewerbbetrieb soll die Straßenbezeichnung „Am Riedweg“ erhalten.

12-106-2021/STEU einstimmig beschlossen 

 

 

Beschluss 2:

Die Zufahrt zum Aussiedlerhof soll die Straßenbezeichnung „Zum Peilhaus“ erhalten.