Sitzung: 13.12.2021 Gemeinderat Bubesheim
Beschluss: einstimmig beschlossen
Die Firma Kubus, München wurde mit Beschluss vom 22.02.2021 mit der
Beitrags- und Gebührenkalkulation zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde
Bubesheim (BGS/WAS) für den Kalkulationszeitraum 2022-2025 beauftragt.
Aus zeitlichen Gründen kann die Kalkulation nicht rechtzeitig zum
Jahresende 2021 abgeschlossen werden. Die Berechnungsergebnisse werden
voraussichtlich im I. Quartal 2022 vorliegen.
Um eine rückwirkende Anpassung der Beitrags- und Gebührensatzung zur
Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) der Gemeinde Bubesheim zum 01.01.2022 vornehmen
zu können muss folgender Rückwirkungsbeschluss gefasst werden.
Beschluss:
Die in der
Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) der Gemeinde
Bubesheim vom 07.12.2017 festgesetzten Herstellungsbeiträge (vgl. § 6 BGS-WAS),
die Grundgebühren (vgl. § 9a Absatz 2 BGS-WAS) und die Verbrauchsgebühren (vgl.
§ 10 Absätze 3 und 4 BGS-WAS) werden zum 01.01.2022 entsprechend den
abgabenrechtlichen Vorgaben angepasst.
Vorbehaltlich
der noch endgültigen Kalkulation der Herstellungsbeiträge, der Grundgebühren
sowie der Verbrauchsgebühren wird die Anpassung voraussichtlich zu einer
Erhöhung der Herstellungsbeitragssätze, der Grundgebühren- sowie der
Verbrauchsgebührensätze gegenüber den derzeit geltenden Beitrags-,
Grundgebühren- und Verbrauchsgebührensätzen führen. In welcher Höhe eine
Anpassung der Beiträge und Gebühren erforderlich wird, kann erst nach Abschluss
der noch durchzuführenden Berechnungen festgestellt werden.
Diese
Bekanntmachung dient der Vorabinformation der Beitrags- und Gebührenzahler, da
die endgültigen Berechnungen voraussichtlich erst im 1. Quartal 2022
abgeschlossen werden können, die Anpassung der Beiträge und Gebühren aber zum
01.01.2022 erfolgen soll. Eine entsprechende Änderungssatzung zur Beitrags- und
Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung wird nach Abschluss der Kalkulation dem
Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt.