Beschluss: einstimmig beschlossen

Die Firma Kubus, München wurde mit Beschluss vom 22.02.2021 mit der Beitrags- und Gebührenkalkulation zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Bubesheim (BGS/WAS) für den Kalkulationszeitraum 2022-2025 beauftragt.

Aus zeitlichen Gründen kann die Kalkulation nicht rechtzeitig zum Jahresende 2021 abgeschlossen werden. Die Berechnungsergebnisse werden voraussichtlich im I. Quartal 2022 vorliegen.

Um eine rückwirkende Anpassung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) der Gemeinde Bubesheim zum 01.01.2022 vornehmen zu können muss folgender Rückwirkungsbeschluss gefasst werden.


Beschluss:

Die in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) der Gemeinde Bubesheim vom 07.12.2017 festgesetzten Herstellungsbeiträge (vgl. § 6 BGS-WAS), die Grundgebühren (vgl. § 9a Absatz 2 BGS-WAS) und die Verbrauchsgebühren (vgl. § 10 Absätze 3 und 4 BGS-WAS) werden zum 01.01.2022 entsprechend den abgabenrechtlichen Vorgaben angepasst.

 

Vorbehaltlich der noch endgültigen Kalkulation der Herstellungsbeiträge, der Grundgebühren sowie der Verbrauchsgebühren wird die Anpassung voraussichtlich zu einer Erhöhung der Herstellungsbeitragssätze, der Grundgebühren- sowie der Verbrauchsgebührensätze gegenüber den derzeit geltenden Beitrags-, Grundgebühren- und Verbrauchsgebührensätzen führen. In welcher Höhe eine Anpassung der Beiträge und Gebühren erforderlich wird, kann erst nach Abschluss der noch durchzuführenden Berechnungen festgestellt werden.

 

Diese Bekanntmachung dient der Vorabinformation der Beitrags- und Gebührenzahler, da die endgültigen Berechnungen voraussichtlich erst im 1. Quartal 2022 abgeschlossen werden können, die Anpassung der Beiträge und Gebühren aber zum 01.01.2022 erfolgen soll. Eine entsprechende Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung wird nach Abschluss der Kalkulation dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt.