Herr Eisele von den Stadtwerken Günzburg hat richtiggestellt, dass die Gemeinde Bubesheim als Inhaber und Betreiber der Wasserversorgung für die Entnahmestelle haftet.

 

Gemeinderat Eberl ist der Auffassung, dass die Wasserentnahme durch die Landwirte nur im Bereich der Kat. 3 maximal Kat. 4 stattfindet, und nicht Kat. 5. Dies sollte nochmals abgeklärt werden, somit könnte seiner Meinung nach die Entnahmestelle bestehen bleiben. Gemeinderat Eberl erwartet mehr Unterlagen als eine DIN-Vorschrift.

 

Zweiter Bürgermeister Finkel plädiert dafür die gesetzlichen Grundlagen nochmals überprüfen zu lassen, was für Richtlinien zulässig sind.

 

Gemeinderat Häußler möchte, dass das Wasserwirtschaftsamt in dieser Angelegenheit eine Stellungnahme abgibt, welche Möglichkeiten es gibt.

 

Der Vorsitzende wird in der Angelegenheit nochmals tätig, um die Unklarheiten zu beseitigen und zu einem späteren Zeitpunkt berichten.

 

Der Gemeinderat Bubesheim nimmt vom beiliegenden Schreiben Kenntnis