Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 10, Anwesend: 13, Befangen: 0

Es liegt eine Anfrage zur Realisierung einer PV-Anlage auf den Grundstücken Flur-Nr. 450/0, 454/0, 357/0, 353/0 und 349/0 der Gemarkung Bubesheim vor. Die Grundstücke stehen nicht im Eigentum der Gemeinde Bubesheim.

 

Zweiter Bürgermeister Finkel, Gemeinderat Eberl und Gemeinderat Häußler bemängelten, dass für die PV-Anlage landwirtschaftliche Flächen verbaut werden und lehnen diese Baumaßnahme ab, Gemeinderat Oberauer verwies auf den Umweltgedanken und den dringenden Bedarf an erneuerbaren Energien.


Beschluss:

Der Gemeinderat Bubesheim stimmt der Realisierung einer PV-Anlage auf den Grundstücken Flur-Nr. 450/0, 454/0, 357/0, 353/0 und 349/0 zu.