Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Anwesend: 5, Befangen: 0

Das Bauvorhaben liegt im Zusammenhang bebauter Ortsteile und steht planungsrechtlich mit

§ 34 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch im Einklang (Es fügt sich nach Art und Maß in die nähere Umgebung ein und die Erschließung ist gesichert).

 

Ein Bebauungsplan besteht in diesem Bereich nicht.

 

Auf Flurnummer 72/2 der Gemarkung Bubesheim soll ein Wohnhaus mit Doppelgarage entstehen.


Beschluss:

Die Gemeinde Bubesheim erteilt dem Bauvorhaben 8/16 das gemeindliche Einvernehmen.