Sitzung: 04.07.2016 Bau-, Umwelt- und Grundstücksausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Anwesend: 5, Befangen: 0
Das Bauvorhaben liegt im Zusammenhang bebauter Ortsteile und steht planungsrechtlich mit
§ 34 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch im Einklang (Es fügt sich nach Art und Maß in die nähere Umgebung ein und die Erschließung ist gesichert).
Ein Bebauungsplan besteht in diesem Bereich nicht.
Auf Flurnummer 72/2 der Gemarkung Bubesheim soll ein Wohnhaus mit Doppelgarage entstehen.
Beschluss:
Die Gemeinde
Bubesheim erteilt dem Bauvorhaben 8/16 das gemeindliche Einvernehmen.