Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Bauherr beabsichtigt auf dem Grundstück Fl. Nrn. 378/4 und 378/5, Kornblumenstraße 16, Gemarkung Großkötz ein Wohnhaus mit Garage zu errichten. Mit dem Bau wurde 2019 begonnen, allerdings wurde bei einer Vor-Ort-Prüfung festgestellt, dass sich der Bauherr nicht an die genehmigten Vorgaben sowie Festsetzungen des Bebauungsplanes hält. Daraufhin wurde der Bau eingestellt.

 

Bereits in der Bauausschuss-Sitzung am 29.07.2021 wurde bzgl. des Bauvorhabens beraten, da trotz neuer Pläne erneut einige Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht eingehalten wurden.

 

Zwischenzeitlich wurden dem Landratsamt Günzburg überarbeitete Unterlagen vorgelegt. Diese wurden durch das Landratsamt geprüft. Die zuletzt geforderten Punkte wurden in der neuen Planung berücksichtigt und die Rückbaumaßnahmen übersichtlich in den Plänen gekennzeichnet.

 

Folgende Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Weiherl“ werden nun abschließend durch das geplante Vorhaben nicht eingehalten:

 

´        Die Überschreitung der festgesetzten Baugrenze zur öffentlichen Straße mit Vordach und Fahrradabstellraum mit ca. 4,5 m²

´        Nichteinhaltung der festgesetzten Dachneigung Satteldach durch das geplante Flachdach auf dem Geräteraum bei gleichzeitiger Unterschreitung der Dachneigung

 

Die Gemeinde Kötz wird nochmals um Beratung und Beschlussfassung über das geplante Vorhaben gebeten.

 

Nach Rücksprache der Verwaltung mit dem zuständigen Sachbearbeiter im Landratsamt können die Abweichungen vom Bebauungsplan in diesem Umfang genehmigt werden. Dies wurde bei der ersten Beantragung in 2019 ebenfalls genehmigt.

 

Gemeinderat Lochbrunner möchte wissen, wie das weitere Vorgehen ist, sollte die Gemeinde der Tektur zustimmen. Die Vorsitzende erklärt, dass das Landratsamt Günzburg auf diesen Bau sensibilisiert ist. Die Gemeinde wird dem Landratsamt nochmals mitteilen, dass ein Baukontrolleur weiterhin den Bau überwachen soll. Es muss aber auch bewusst sein, dass das Grundstück schwer zu bebauen ist und daher einige Befreiungen erteilt werden müssen.

 

Gemeinderat Ritter möchte wissen, ob der Überschreitung der Baugrenze 2019 wirklich zugestimmt wurde, daran könne er sich nicht erinnern. Die Verwaltung recherchiert daraufhin. In dem Beschlussauszug von 2019 wurde nur die Befreiung zur Aufschüttung zum Bebauen erteilt.

 

Das Gremium ist sich einig, dass der Überschreitung der Baugrenze nicht zugestimmt werden soll, sondern der Bauherr das Vordach so zurückzubauen hat, dass es sich innerhalb der Baugrenze befindet. Der Befreiung zur Unterschreitung der Dachneigung und dem Flachdach kann das Gremium zustimmen.

 


Beschluss:

Der Bau-, Umwelt- und Grundstücksausschuss Kötz erteilt dem Bauantrag Nr. 31/2020, Gemarkung Großkötz das gemeindliche Einvernehmen.

 

Der beantragten Befreiung zur Nichteinhaltung der festgesetzten Dachneigung Satteldach durch das geplante Flachdach auf dem Geräteraum bei gleichzeitiger Unterschreitung der Dachneigung wird zugestimmt.

 

Der beantragten Befreiung zur Überschreitung der festgesetzten Baugrenze zur öffentlichen Straße mit Vordach und Fahrradabstellraum mit ca. 4,5m² wird nicht zugestimmt.