Beschluss: einstimmig beschlossen

Die Eigentümerin des Grundstückes Fl. Nr. 2413/0, Gemarkung Großkötz möchte das Grundstück auf dem freien Markt veräußern. Das Grundstück hat eine Größe von 4.706 m².

Sie möchte das Grundstück an junge Familien vermitteln, alternativ soll das Grundstück auch für soziale Objekte, z.B. betreutes Wohnen herangezogen werden.

 

Die Fläche ist derzeit laut Flächennutzungsplan der Gemeinde Kötz Außenbereich. Das Vorhaben liegt nicht im Zusammenhang des bebauten Ortsteils und kann ohne Bauleitplanung und Änderung des Flächennutzungsplanes nicht realisiert werden.

 

Das geplante Baugebiet stellt planungsrechtlich eine fingerartige Erweiterung, aber keine Ortsabrundung dar.

 

Ebenso wurde bei der Prüfung des Vorhabens festgestellt, dass das Grundstück zum Großteil im festgesetzten Überschwemmungsgebiet des Kötzbaches liegt.

Nach Rücksprache mit dem Landratsamt Günzburg, Fachbereich Wasserrecht, steht das festgesetzte Überschwemmungsgebiet der Einbeziehungssatzung nicht entgegen. Allerdings muss im Rahmen des Verfahrens eine Ausnahmegenehmigung erteilt und die Bebaubarkeit sollte vorab mit dem Wasserwirtschaftsamt besprochen werden.

 

Nachdem die notwendige Flächennutzungsplanänderung vom Landratsamt nur unter Auflagen genehmigt werden kann, kann seitens der Verwaltung keine Empfehlung zur Bauleitplanung abgegeben werden.

 

Ein ähnliches Vorhaben hatte ein Eigentümer eines benachbarten Grundstückes bereits 2016 geplant. Er wollte ebenfalls sein Grundstück mittels Einbeziehungssatzung bebaubar machen. Dies wurde damals jedoch vom Gemeinderat abgelehnt und nicht weiter verfolgt.

 

Gemeinderat Ritter findet, dass das Vorhaben nicht ins Landschaftsbild passt. Dies sieht auch der Rest des Gremiums so.

 


Beschluss:

Der Bau-, Umwelt- und Grundstücksausschuss Kötz beschließt, das vorgelegte Konzept nicht weiter zu verfolgen.