Sitzung: 14.06.2016 Gemeinderat Kötz
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13, Befangen: 0
Bei der derzeit
wirksamen Beitrags- und Gebührensatzung zur EWS der Gemeinde Kötz (BGS-EWS) vom
04.12.2013 wurde im § 10 Abs. 2 auf eine Abzugsbegrenzung verwiesen. Der Absatz
4 wurde jedoch nicht in der Satzung aufgenommen.
In dem beiliegenden
Entwurf wurde der fehlende Absatz gemäß der Muster-BGS/EWS vom 20.05.2008
aufgenommen. Die Änderungen wurden rot hervorgehoben.
Die Satzung wird neu
erlassen.
Beschluss:
Der Gemeinderat Kötz
erlässt die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS),
wie vorgelegt.