Beschluss: einstimmig beschlossen

Die Jahresrechnung 2019 der Gemeinde Kötz wurde am 29.09.2020 erstellt. Die örtliche Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss erfolgte am 24.06.2021.

 

Dabei beschränkte sich die Rechnungsprüfung auf eine angemessene Zahl von Prüfgebieten und Stichproben.

Die Prüfung erfolgte in digitaler Form, da seit 2015 die Belege elektronisch archiviert werden.

Die hierfür notwendige Software und die notwendigen Unterlagen, Jahresrechnung und dergleichen wurden bereitgestellt bzw. haben vorgelegen.

Eine rechnerische und summarische Überprüfung der Abgaben und Beiträge fand nicht statt, da die Abrechnungen im maschinellen Verfahren der AKDB erfolgten.

Die Einhebung der Gebühren erfolgt nach stichprobenartiger Überprüfung rechtzeitig und vollständig.

 

Der Verwaltungshaushalt 2019 hatte in den Einnahmen und Ausgaben einen Haushaltsansatz in Höhe von 6.491.260 EUR und ein Rechnungsergebnis in Höhe von 8.139.140,09 EUR. Das ist eine Mehrung von 1.647.187,15 EUR.

 

Der Vermögenshaushalt 2019 hatte in den Einnahmen und Ausgaben einen Haushaltsansatz in Höhe von 3.089.000 EUR und ein Rechnungsergebnis in Höhe von 8.139.140,09 EUR. Das ist eine Mehrung von 5.050.140,09 EUR.

 

Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt beträgt 2.680.239,82 EUR. Das Rechnungsergebnis (gem. §79 Abs. 3 Satz 2 KommHV) 2019 schließt mit einem Überschuss im Investitionsbereich in Höhe von 724.725,78 EUR ab. Dieser Überschuss wurde der allgemeinen Rücklage zugeführt.

 

Es wurden folgende Anmerkungen bzw. Beanstandungen festgestellt:

 

-       Bestandsverzeichnis nicht aktuell geführt.

 

Zurzeit findet die Inventarisierung und die Grundlagenerhebung statt. Geplant ist, für 2023 mit dem Anlageverzeichnis bzw. Bestandsverzeichnis zu beginnen. Bis 2010 wurde das Bestandsverzeichnis geführt, allerdings nicht in digitaler Form.

 

Weitere Beanstandungen liegen nicht vor.


Beschluss:

Der Gemeinderat Kötz beschließt gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Feststellung der Jahresrechnung 2019 nach dem aufgestellten Ergebnis. Zugleich wird die Entlastung für das Jahr 2019 erteilt.

Der Bericht der örtlichen Rechnungsprüfung wird zur Kenntnis genommen.