Der Holzlagerplatz in Ebersbach befindet sich innerorts auf der Grünfläche im Norden der Wettenhauser Straße.

Für diesen Bereich gilt der Bebauungsplan „An der Kohlstatt“ und „Erweiterung – An der Kohlstatt“. In diesem ist die Fläche als öffentliche Grünfläche festgesetzt.

 

Gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 15 Buchstabe a BayBO sind Lager-, Abstell- und Ausstellungsplätze, die einem land- oder forstwirtschaftlichem Betrieb […] dienen, verfahrensfrei.

 

Nach § 8 Nr. 8.2.2 des Bebauungsplanes „An der Kohlstatt“ ist auf der öffentlichen Grünfläche am Südrand des Baugebietes eine durchgehende Alleepflanzung einer heimischen Laubart (Vogelbeere, Linde, Eiche, Vogelkirsche, Hainbauche oder Obstbaum (Halb- oder Hochstamm) durchzuführen. Die Bepflanzung ist soweit vorhanden.

 

Der Abstand vom Fahrbahnrand bis zum Lagerplatz ist ca. 1,40 m – 1,50 m.

 

Fraglich bei der Holzlagerung ist jedoch, wer bei Verletzungen oder Schäden in der Haftung steht. Das Grundstück, auf dem sich der Holz-Lagerplatz befindet, ist im Eigentum der Gemeinde Kötz. Der Lagerplatz wird jedoch von Privatpersonen bzw. Landwirten genutzt.

Dementsprechende Vereinbarungen zur Nutzung der Fläche als Holz-Lagerplatz sind nicht vorhanden.

 

Grundsätzlich muss das Holz ausreichend stabil gelagert werden, das heißt, der Holzpolter darf nicht ins Rollen kommen, auch wenn z.B. Kinder darauf spielen.

 

Ebenso ist zu klären, wer für die Säuberung bzw. Instandsetzung der öffentlichen Grünfläche nach Abholung des Holzes zuständig ist. Aus Sicht der Verwaltung sollte hierfür der Verursacher herangezogen werden.

 

Gemeinderat Christel findet, dass der Lagerplatz in Ebersbach schon Jahrzehnte besteht und seiner Meinung nach nichts dagegenspricht, diesen weiterhin zu nutzen.

Bei Nässe ist es für LKWs schwierig, in den Wald zu fahren, da der Boden dann aufgeweicht ist. Daher ist es schon sinnvoll, den Lagerplatz im Ort auf befestigtem Boden zu haben.

 

Gemeinderat Lochbrunner erklärt, dass die letzten Jahre schon nicht mehr viel Holz gelegen ist und das jetzige Gelagerte bald weg sein wird.

Mit dem Lagerplatz im Ort will man ja auch die Chemie umgehen, da man das Holz dann nicht spritzen muss.

Sein Vorschlag ist, einen Aufruf im Amtsblatt zu machen, in dem darauf hingewiesen wird, dass der Nutzer des Holzlagerplatzes den Platz wieder sauber zu machen hat.

 

Auch Gemeinderat Seitz findet, dass der letzte Nutzer jeweils den Lagerplatz sauber zu machen hat. Jedoch sei nun immer noch nicht geklärt, wer im Schadensfall haftet.

 

Die Vorsitzende erklärt, dass mit dem Nutzer eine Nutzungsvereinbarung geschlossen werden kann, in der geregelt ist, dass der Nutzer den Lagerplatz nach der Nutzung sauber zu machen hat. Ebenso kann in der Nutzungsvereinbarung geregelt werden, dass die Haftung auf den Nutzer übergeht.

 

Gemeinderat Christel macht darauf aufmerksam, dass das gleiche Problem auch für die Lagerplätze in Groß- und Kleinkötz gilt.

 

Die Vorsitzende erklärt, dass ein Formular entworfen wird, mit dem der Nutzer mitteilt, dass er den Lagerplatz nutzt. Der Hinweis, dass das Formular besteht, soll im Amtsblatt veröffentlicht werden.