Sitzung: 19.07.2021 Gemeinderat Bubesheim
Beschluss: einstimmig beschlossen
Der Weg „Bei den Gärten“ ist ein gewidmeter beschränkt-öffentlicher Weg, auf dem nur Fußgängerverkehr zugelassen ist. (Art. 53 Nr. 2 BayStrWG). Eine Widmung des selbständigen Gehweges ist im Jahr 1989 vorgenommen worden.
Der Weg soll ein Straßenschild „Bei den Gärten“ und eine Kennzeichnung durch
aufstellen
des Schildes VZ 239 erhalten.
Die Aufnahme des Weges in den
Räum- und Streuplan wird empfohlen.
Nach Erhalt der Unterlagen vom Vermessungsamt der Einmessung wird das Bestandsverzeichnis auf die aktuelle Länge und Fläche angepasst.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des
Straßennamenschildes „Bei den Gärten“ und die Kenntlichmachung als Fußweg durch
Anbringung des Schildes VZ 239.
Der Fußweg der sich zum Teil auch auf Privatgrund
befindet, wird in den Räum- und Streuplan der Gemeinde Bubesheim mit
aufgenommen.