Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Weg „Bei den Gärten“ ist ein gewidmeter beschränkt-öffentlicher Weg, auf dem nur Fußgängerverkehr zugelassen ist. (Art. 53 Nr. 2 BayStrWG). Eine Widmung des selbständigen Gehweges ist im Jahr 1989 vorgenommen worden.

Der Weg soll ein Straßenschild „Bei den Gärten“ und eine Kennzeichnung durch

aufstellen des Schildes VZ 239 erhalten.

 

Die Aufnahme des Weges in den Räum- und Streuplan wird empfohlen.

 

Nach Erhalt der Unterlagen vom Vermessungsamt der Einmessung wird das Bestandsverzeichnis auf die aktuelle Länge und Fläche angepasst.


Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Straßennamenschildes „Bei den Gärten“ und die Kenntlichmachung als Fußweg durch Anbringung des Schildes VZ 239.

Der Fußweg der sich zum Teil auch auf Privatgrund befindet, wird in den Räum- und Streuplan der Gemeinde Bubesheim mit aufgenommen.