Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1, Anwesend: 11, Befangen: 0

Die Gaskraftwerk Leipheim GmbH & Co. KG plant die Errichtung und den Betrieb eines Gaskraftwerkes auf dem ehemaligen Fliegerhorst Leipheim. Die Anbindung der erforderlichen Gas/Stromleitung er das regionale und überregionale Leitungsnetz erfolgt über getroffene Vereinbarungen zur Grundstücksnutzung. Im Zusammenhang mit vorbereitenden Maßnahmen zur Realisierung der Verlegung der Medienleitungen ist die Nutzung parallel zur Trasse verlaufender Verkehrsflächen/Wegegrundstücke der Gemeinde Bubesheim erforderlich.

 

Laut Gemeinderat Eberl läuft die Nutzung des Zubringerfeldweges aus dem Ruder. Durch Aufschüttungen wurde der Weg bis zu 1 m verbreitert, bis zu 0,40 m erhöht und ragt jetzt in die angrenzenden privaten Grundstücke. Der Vorsitzende geht der Sache nach.

 

Zweiter Bürgermeister Finkel bittet um Nachsendung des Lageplanes an den Gemeinderat.


Beschluss:

Der Gemeinderat Bubesheim beschließt den Abschluss der Ausbauvereinbarung mit der Gaskraftwerk Leipheim GmbH & Co. KG