Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1, Anwesend: 11, Befangen: 0

Die Eigentümerin beabsichtigt, auf dem Grundstück Fl. Nr. 322/4, Obere Bleiche 13a, Gemarkung Bubesheim, im Nordwesten einen Wintergarten an das bestehende Wohnhaus anzubauen.

 

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Bleiche“.

Es werden einige Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht eingehalten.

 

In der letzten Gemeinderatssitzung am 21.06.2021 wurde das gemeindliche Einvernehmen und die Zustimmung zur Befreiung für die Dachform und die Dachneigung erteilt. Diese hat die Bauherrin beantragt. Jedoch hat sich bei der technischen Vorprüfung des Landratsamtes herausgestellt, dass weitere Bereiche eine Befreiung benötigen.

 

Daher hat das Landratsamt Günzburg nochmals um Stellungnahme und Zustimmung zu den Befreiungen gebeten.

 

Folgende Festsetzungen des Bebauungsplanes werden nicht eingehalten:

 

´        Die vollständige Überschreitung der nördlichen Baugrenze durch den geplanten Wintergarten

´        Teilweise Überbauung der Ortsrandeingrünung durch den Wintergarten

´        Die Nichteinhaltung der festgesetzten Dachneigung Satteldach mit einem Flachdach auf dem Wintergarten bei gleichzeitiger Unterschreitung der Dachneigung von 35°-45°

´        Die Nichteinhaltung der festgelegten Dacheindeckung mit rötlichen Tönen mit einem geplanten Glasdach auf dem Wintergarten

 

Das Landratsamt Günzburg bittet die Gemeinde Bubesheim, nochmals über das gemeindliche Einvernehmen und die damit verbundenen erforderlichen Befreiungen zu entscheiden.

 

Das Landratsamt weist auch darauf hin, dass in der unmittelbaren Nachbarschaft bereits Nebengebäude außerhalb der Baugrenze und dem Eingrünungsstreifen errichtet wurden.

 


Beschluss:

Der Gemeinderat Bubesheim erteilt dem Bauantrag Nr. 09/2021, Gemarkung Bubesheim, das gemeindliche Einvernehmen. Den erforderlichen Befreiungen wird zugestimmt.