Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Bauherr Herr Hasan Cakaj möchte im Erdgeschoss der Fl.Nr. 45/1, Ortsstraße 9, Gemarkung Großkötz, die ehemalige Metzgerei zu einem Pizza-Service umnutzen.

 

Das Vorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes.

 

Eine Betriebsbeschreibung wurde dem Bauantrag beigelegt.

Die Betriebszeit des Pizza-Services soll von 09:00 Uhr bis 22:00 Uhr (Verkaufsschluss) bzw. 23:00 Uhr (Betriebsende) sein.

Es soll neben der Bestellung und Lieferung auch die Möglichkeit geben, die Speisen an Stehtischen als Imbiss zu verzehren.

Maximal sollen sich 4 Personen gleichzeitig im Imbiss aufhalten.

Der Lieferservice mit einem PKW erfolgt von den vorhandenen Stellplätzen aus.

 

Gemäß der Garagen- und Stellplatzverordnung der Gemeinde Kötz sind für Läden 1 Stellplatz je 1,5 Beschäftigter auszuweisen. Ebenso ist für Besucher 1 Stellplatz je 30m² Verkaufsnutzfläche, jedoch mindestens 2 Stellplätze je Laden auszuweisen.

Nach Rücksprache mit dem Bauherren werden zwei Mitarbeiter im Laden beschäftigt sein (1 Helfer in der Küche + 1 Fahrer). Das bedeutet 2 Stellplätze für den Laden. Als Verkaufsfläche sind 44,59 m² angegeben, das bedeutet 2 Stellplätze für Besucher.

Insgesamt sind also 4 Stellplätze auf dem Grundstück auszuweisen.

 

Insgesamt werden 6 Stellplätze errichtet, 2 davon werden der Wohnung, die sich im OG befindet, zugerechnet und 4 Stellplätze dem Pizzaservice.

 

Somit sind die erforderlichen Stellplätze ausreichend für das Bauvorhaben.

 

Im Bauantrag haben alle angrenzenden Nachbarn unterschrieben und somit das Einverständnis für das Vorhaben gegeben.

 

Das Gremium hat über das gemeindliche Einvernehmen zu entscheiden. Versagungsgründe, die sich aus dem §§ 31,33 – 35 BauGB ergeben, liegen nicht vor.

 

Gemeinderat Gast erklärt, dass man den Pizza-Service aus seiner Sicht nicht ablehnen kann, denn einer Metzgerei hätte man das Einvernehmen auch wieder erteilt.

 

 


Beschluss:

Der Bau-, Umwelt- und Grundstücksausschuss Kötz erteilt dem Bauantrag Nr. 20/2021, Gemarkung Großkötz das gemeindliche Einvernehmen.