Beschluss: einstimmig beschlossen

Am 26. September 2021 findet die Wahl zum Deutschen Bundestag statt. Zur Durchführung von Wahlen sind ehrenamtlich tätige Wahlhelferinnen und Wahlhelfer unerlässlich. Sie bilden das Fundament der Selbstorganisation der Wahl durch das Volk und sind daher die wichtigsten Träger des Wahlverfahrens.

Für ein Ehrenamt kann keine Vergütung, jedoch eine angemessene Entschädigung (das sogenannte Erfrischungsgeld) gezahlt werden. Bei der letzten Bundestagswahl im Jahre 2017 betrug diese 40,00 €.

 

Gem. § 10 Abs. 2 der Bundeswahlordnung (BWO) kann den Mitgliedern der Wahlvorstände für den Wahltag ein sog. Erfrischungsgeld von je 35,00 € für den Wahlvorsteher und je

25,00 € für die übrigen Mitglieder des Wahlvorstands gewährt werden. Hierbei handelt es sich um eine „Kannregelung“. Einer Abweichung dieses Betrages durch die Gemeinde ist nichts entgegenzusetzen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, für alle Mitglieder des Wahlvorstands bei der Bundestagswahl 2021 das Erfrischungsgeld einheitlich auf 40,00 € zu belassen. Hierdurch soll die Bereitschaft zur Übernahme des Ehrenamts als Wahlhelfer gefördert werden.

Sollten aufgrund des zu erwartenden hohen Briefwahlaufkommens zusätzlich noch Wahlhelfer, nur für den Wahlabend zum Auszählen der Stimmen, benötigt werden, empfiehlt die Verwaltung hier eine Entschädigung in Höhe von 25,00 €.


Beschluss:

Die Wahlhelferentschädigung (Erfrischungsgeld) für die Bundestagswahl 2021 wird für die Mitglieder der Wahlvorstände einheitlich auf 40,00 € festgesetzt.

Die Entschädigung für zusätzliche Wahlhelfer wird auf 25,00 € festgelegt.