Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Eigentümer des Grundstückes Günzburger Str. 6 hat beantragt, vor seinem Grundstück Parkplätze anzulegen. Damit soll zukünftig verhindert werden, dass bei Frequentierung von Geldautomat und Bäckerei der Gehweg durch falsch abgestellte Fahrzeuge versperrt wird. Es wurde deshalb beantragt, die in der Vergangenheit vorhandenen Parkplätze (halb auf der Straße, halb auf dem Gehweg) wieder herzustellen.

 

Da es sich bei der Günzburger Straße um eine Kreisstraße handelt, wurde der Antrag an das Landratsamt Günzburg weitergeleitet.

 

Sollte der Gemeinderat Einwände gegen die Ausweisung der Parkplätze haben, können diese vorgebracht werden.

 

Sobald eine Entscheidung hierüber seitens des Landratsamtes Günzburg getroffen wurde, wird der Gemeinderat informiert. Es werden dann auch Angebote für das Anbringen der Markierungen eingeholt.

 

Zweiter Bürgermeister Finkel regte an, nur Kurzzeitparkplätze mit einer Parkdauer von bis zu 15 Minuten zu gestatten. Andernfalls werden die Parkplätze von den Anwohnern genutzt und nicht für den vorgesehenen Zweck.


Beschluss:

Der Gemeinderat Bubesheim erteilt sein Einverständnis zum Antrag auf Festsetzung von 3 Parkplätzen vor dem Anwesen Günzburger Str. 6 in der rechtlich zulässigen Art und Weise an das Landratsamt Günzburg mit der Auflage Kurzzeitparkplätze mit einer maximalen Parkdauer von 15 Minuten festzulegen.