Im Rahmen des Art. 7 BayKiBiG zur örtlichen Bedarfsplanung hat der Träger der öffentlichen Jugendhilfe, das Landratsamt Günzburg die Bedarfsplanung zur Kindertagesbetreuung der Gemeinde Bubesheim im Rahmen des Hildesheimer Planungsmodells erstellt. Das Modell umfasst die Bevölkerungsentwicklung der nächsten 25 Jahre.

 

Der Bedarf wurde wie folgt festgestellt:

 

Krippenbereich

Für den Krippenbereich wird prognostiziert, dass ausreichend Krippenplätze für die Bubesheimer Kinder für die nächsten Jahre vorhanden sind.

2021 konnten alle Kinder untergebracht werden, es wird ein Gastkind in der Krippe zurzeit betreut. Für 2022 liegt eine Anfrage nach einem Krippenplatz vor.

 

Kindergartenbereich

Im Kindergartenbereich wird der zurzeit benötigte Bedarf mit einer temporären Notgruppe überbrückt. Die Prognose für die Kinder von 3 – 6 Jahre zeigt auf, dass genügend Kindergartenplätze in den nächsten Jahren bereitgestellt werden können, auch ohne 3. Kindergartengruppe.

Zurzeit werden 3 Gastkinder betreut.

 

Schulkindbetreuung

Die Betreuung der Kinder im Grundschulbereich wird mit dem Schulverband Wasserburg zeitnah geklärt, welche Angebote bzw. welche Lösungen möglich sind. Der Gemeinderat wird darüber informiert.

 

Das Hildesheimer Programm zeigt auf, dass die Gemeinde Bubesheim im Bereich der Kinderbetreuung für Kinder von 0-6 Jahren für die nächsten Jahre gut aufgestellt ist. Es besteht im Moment kein Handlungsbedarf.

 

Der Gemeinderat nimmt vom Ergebnis „Prognose zur Bevölkerungsentwicklung und Kindertagesbetreuung“ Kenntnis.