Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1, Anwesend: 12, Befangen: 0

Der Zweckverband "Interkommunales Gewerbegebiet Landkreis Günzburg" hat in seiner Sitzung am 24.11.2020 die Aufstellung des (Teil-) Bebauungsplans Nr. 8 "Südlich der Landebahn" ehem. Flugzeugshelter auf Flurstück Nr. 369/6 beschlossen.

 

Zudem wurde in der Sitzung am 23.03.2021 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zum oben genannten Bebauungsplan beschlossen.

 

 

Ziel und Zweck der Planung

 

Innerhalb des ehemaligen Flugzeugshelter Nr. 355/12 ist eine gewerbliche Nachnutzung durch einen Gewerbebetrieb vorgesehen, der im nördlichen Teil geringfügige Erweiterungsmöglichkeiten in Containerbauweise als Büro- bzw. Verwaltungsgebäude anstrebt. Darüber hinaus ist eine Einfriedung des künftigen Betriebsgrundstücks am Rand der Gewerbegebietsfläche mit Tor im Norden vorgesehen.

 

Das Plangebiet liegt im Bereich der Konversionsfläche des ehemaligen "Fliegerhorst Leipheim". Für das Gesamtgebiet liegt ein städtebauliches Entwicklungskonzept vor, das die ehemaligen Flugzeugshelter im Süden und Südosten des Geländes für eine gewerbliche Nachnutzung der Bestandsgebäude bei Erhalt der umgebenden Waldflächen vorsieht.

 

Innerhalb des Geltungsbereichs befindet sich im südlichen Teil mit dem ehemaligen Sheltergebäude eine bauliche Anlage mit einer Grundfläche von ca. 1.050 m² und ca. 10 m Höhe mit nördlich angrenzender befestigter Platz- und Erschließungsfläche.

 

Das Plangebiet ist in alle Himmelsrichtungen durch die aufgeforsteten Waldflächen eingegrünt. Die bewaldeten angrenzenden Flächen werden durch die gewerbliche Nutzung nicht in Anspruch genommen.

 

Zur Sicherung der Planung ist die Aufstellung des Bebauungsplans erforderlich.

Der Geltungsbereich umfasst das Flur Nr. 396/6 sowie eine Teilfläche des Flurstück Nr. 396 der Gemarkung Bubesheim mit einer Größe von ca. 3.101 m².

 

Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Bubesheim ist der Geltungsbereich als gewerbliche Nachnutzung des bestehenden Flugzeugshelter dargestellt. Eine Änderung des Flächennutzungsplans ist damit nicht erforderlich. Die umgebenden Flächen sind als Wald dargestellt.

 

Die Erschließung der Gewerbegebietsfläche ist über die Schelterschleife an das übergeordnete Straßennetz angeschlossen.

 

Das Büro für Stadtplanung, Zint & Häußler GmbH, wurde mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.


Beschluss:

Der Gemeinderat Bubesheim nimmt den Vorentwurf des (Teil-) Bebauungsplanes Nr. 8 „Südlich der Landebahn“, ehem. Flugzeugshelter“ zur Kenntnis. Einwände werden keine erhoben wenn das Verfahren in einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan übergeleitet wird. Die Kosten hat der Bauherr/Antragsteller zu tragen.