Sitzung: 21.06.2021 Gemeinderat Bubesheim
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1, Anwesend: 12, Befangen: 0
Der
Zweckverband "Interkommunales Gewerbegebiet Landkreis Günzburg" hat
in seiner Sitzung am 24.11.2020 die Aufstellung des (Teil-) Bebauungsplans Nr. 8
"Südlich der Landebahn" ehem. Flugzeugshelter auf Flurstück Nr. 369/6
beschlossen.
Zudem
wurde in der Sitzung am 23.03.2021 die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß
§ 4 Abs. 1 BauGB zum oben genannten Bebauungsplan
beschlossen.
Ziel und
Zweck der Planung
Innerhalb
des ehemaligen Flugzeugshelter Nr. 355/12 ist eine gewerbliche Nachnutzung
durch einen Gewerbebetrieb vorgesehen, der im nördlichen Teil geringfügige
Erweiterungsmöglichkeiten in Containerbauweise als Büro- bzw. Verwaltungsgebäude
anstrebt. Darüber hinaus ist eine Einfriedung des künftigen Betriebsgrundstücks
am Rand der Gewerbegebietsfläche mit Tor im Norden vorgesehen.
Das
Plangebiet liegt im Bereich der Konversionsfläche des ehemaligen
"Fliegerhorst Leipheim". Für das Gesamtgebiet liegt ein
städtebauliches Entwicklungskonzept vor, das die ehemaligen Flugzeugshelter im
Süden und Südosten des Geländes für eine gewerbliche Nachnutzung der
Bestandsgebäude bei Erhalt der umgebenden Waldflächen vorsieht.
Innerhalb
des Geltungsbereichs befindet sich im südlichen Teil mit dem ehemaligen
Sheltergebäude eine bauliche Anlage mit einer Grundfläche von ca. 1.050 m²
und ca. 10 m Höhe mit nördlich angrenzender befestigter Platz-
und Erschließungsfläche.
Das
Plangebiet ist in alle Himmelsrichtungen durch die aufgeforsteten Waldflächen
eingegrünt. Die bewaldeten angrenzenden Flächen werden durch die gewerbliche
Nutzung nicht in Anspruch genommen.
Zur
Sicherung der Planung ist die Aufstellung des Bebauungsplans erforderlich.
Der
Geltungsbereich umfasst das Flur Nr. 396/6 sowie eine Teilfläche des
Flurstück Nr. 396 der Gemarkung Bubesheim mit einer Größe von ca. 3.101 m².
Im
rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Bubesheim ist der
Geltungsbereich als gewerbliche Nachnutzung des bestehenden Flugzeugshelter
dargestellt. Eine Änderung des Flächennutzungsplans ist damit nicht
erforderlich. Die umgebenden Flächen sind als Wald dargestellt.
Die
Erschließung der Gewerbegebietsfläche ist über die Schelterschleife an das
übergeordnete Straßennetz angeschlossen.
Das
Büro für Stadtplanung, Zint & Häußler GmbH, wurde mit der Durchführung des
Verfahrens beauftragt.
Beschluss:
Der Gemeinderat Bubesheim nimmt den Vorentwurf des
(Teil-) Bebauungsplanes Nr. 8 „Südlich der Landebahn“, ehem. Flugzeugshelter“
zur Kenntnis. Einwände werden keine erhoben wenn das Verfahren in einen
vorhabenbezogenen Bebauungsplan übergeleitet wird. Die Kosten hat der
Bauherr/Antragsteller zu tragen.