Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1, Anwesend: 12, Befangen: 0

Die Eigentümerin des Grundstückes Fl. Nr. 322/4, Obere Bleiche 13a, Gemarkung Bubesheim, möchte im Nordwesten an das bestehende Wohnhaus einen Wintergarten anbauen.

 

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Bleiche“.

 

Folgende Festsetzungen gelten gemäß Bebauungsplan, werden aber beim Vorhaben nicht eingehalten:

 

´        Bebauungsplan: Bei Haupt- und Nebengebäuden sowie Garagen sind nur Satteldächer zulässig.

 

Nichteinhaltung: Das Dach des Wintergartens soll ein Flachdach werden, um eine Verschattung zum Nachbarn zu vermeiden.

 

´        Bebauungsplan: Die Festsetzung über die Dachneigung von 35° - 45° gilt für Haupt- und Nebengebäude.

 

Nichteinhaltung: Da das Dach ein Flachdach werden soll, beträgt die Dachneigung daher nur 3°.

 

´        Baugrenze: Die Baugrenze ist einzuhalten.

 

Nichteinhaltung: Der Wintergarten soll großteils außerhalb der Baugrenze errichtet werden.

 

Da hier einige Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht eingehalten werden, kann das Vorhaben baurechtlich so nicht umgesetzt werden. Die Grundzüge der Planung sind hier enorm betroffen.

 

Die Gemeinde Bubesheim erteilt zu diesem Bauantrag lediglich ihr Einvernehmen. Versagungsgründe, die sich aus dem §§ 31,33 – 35 BauGB ergeben, liegen vor, da die Grundzüge der Planung betroffen sind.

Die baurechtliche Genehmigung und die Prüfung der Unterlagen unterliegen dem Landratsamt Günzburg.

 

Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen.

 

Zweiter Bürgermeister Finkel wies daraufhin, dass bei derartigen Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt werden kann. Der Vorsitzende erwiderte, dass die Abweichungen hier nicht stören und er deshalb der Meinung ist, dass dieses Vorhaben ermöglicht werden soll.


Beschluss:

Der Gemeinderat Bubesheim erteilt dem Bauantrag Nr. 09/2021, Gemarkung Bubesheim das gemeindliche Einvernehmen.