Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Stadtrat der Stadt Günzburg hat am 04.11.2019 beschlossen, für die oben bezeichneten Gebiete einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen sowie den Flächennutzungsplan im Parallelverfahren zu ändern. Die vorgesehenen Geltungsbereiche sind  im beigefügten Lageplan dargestellt.

 

Auf Antrag des Vorhabenträgers des Bebauungsplans Nr. 70.4 „Zwischen Auweg und Günz“ vom 11.10.2019 wird für den westlichen Bereich ein Vorhaben- und Erschließungsplan mit vorhabenbezogenem Bebauungsplan gemäß § 12 Abs. 3 a Baugesetzbuch aufgestellt.

 

Mit der Aufstellung verfolgt die Stadt Günzburg folgendes Planungsziel:

Das Planungsziel ist die Konkretisierung des städtebaulichen Rahmenplans Auweg durch das Aufstellen der Bebauungspläne sowie die Entwicklung zu einem Wohngebiet mit den erforderlichen dienenden Infrastruktureinrichtungen (wie z.B. Kinderbetreuungseinrichtungen und Nahversorgung).

 

Auswirkungen der Planung sind:

Schaffung von Wohnraum auf überwiegend brachliegenden, ehemals gewerblich genutzten Grundstücken.

 

Die Gemeinde Bubesheim wurde bereits zu beiden Bebauungsplänen und dem Flächennutzungsplan im Zuge der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit um Stellungnahme gebeten. In der Gemeinderatssitzung vom 20.07.2020 wurden keine Einwände gegen die Bebauungspläne und den Flächennutzungsplan erhoben.


Beschluss:

Der Gemeinderat Bubesheim nimmt den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 70.4 „zwischen Auweg und Günz", Entwurf des Bebauungsplans Nr. 70.5 „ehemalige Tierzuchthalle" und Entwurf der 19. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan (Am Auweg) der Stadt Günzburg zur Kenntnis. Einwände und Anregungen werden nicht erhoben.