Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 09.04.2019 die Erstellung eines naturschutzfachlichen Entwicklungskonzeptes für den Kötzbach in Auftrag gegeben.

Herr Dr. Andreas Schuler stellte am Sitzungstag das naturschutzfachliche Entwicklungskozept vor.

 

Die Gesamtfläche umfasst ca. 26 ha. Die Vorhabensfläche wurde naturschutzfachlich mit den relevanten Planvorgaben betrachtet. Das sind, der Flächennutzungsplan der Gemeinde Kötz, das Arten- und Biotopschutzprogramm Bayern, der Gewässerentwicklungsplan, ASK-Daten, festgesetzte Überschwemmungsgebiete und Biotope. Ziel der Planung ist einen möglichst vielfältigen und damit auch artenreichen Lebensraum zu entwickeln. Auf Grundlage der vorhandenen Biotopstruktur wird die Optimierung vorhandener und die Neuanlage von lebensraumtypischen Biotoptypen vorgeschlagen.

Zudem kann durch die Maßnahmen die Schaffung von naturnahem und landschaftsverträglichem Retentionsraum ermöglicht werden.

 

Entsprechend der Lage der Flächen am Kötzbach beziehen sich ein Großteil der Maßnahmen auf die Entwicklung von gewässer- und auetypischen Lebensräumen sowie einer deutlichen Erhöhung der Struktur- und Habitatvielfalt entlang des Gewässers. Durch die Extensivierung des Uferbereiches ist zudem geplant die Stoffeinträge ins Gewässer zu reduzieren und die Beschattung zu erhöhen. Dies erhöht wiederum die Strukturvielfalt sowie den Lebensraum für die gewässer- und gehölztypische Fauna und bietet Angriffspunkte für die Initiierung von eigendynamischen Prozessen des Gewässers.

 

Der zweite Schwerpunkt der Maßnahmen umfasst die Habitat- und Strukturverbesserung der landwirtschaftlichen Flächen. Neben Nutzungsänderungen sind die Entwicklung von Gehölzen, Säumen und Blühstreifen geplant. Dazu soll unter anderem auch das in der Nähe noch vorkommende Rebhuhn gefördert werden.

Insgesamt sind Maßnahmen für sämtliche Tiergruppen, also Vögel, Säugetiere, Amphibien, Reptilien und Insekten vorgesehen.

 

Über diverse Einzelmaßnahmen soll das Gewässer insgesamt verbessert werden, anliegende Bereiche vernässt und Kleingewässer im Nordosten neu angelegt werden. Die geplanten Wechselwasserzonen und Bepflanzungen schaffen neue Ansatzpunkte für die Eigendynamik und Bildung von Sonderstrukturen.

Auf den westlichen Flächen des Kötzbachs und auf den mittig liegenden, östlichen Flächen soll Acker in Grünland umgewandelt werden, zusätzlich ist angestrebt die Beweidung vor allem in den südlichen Bereichen auszuweiten, Blüh- und Brachstreifen anzulegen, Feldgehölze mit Saum zu fördern, die Gräben zu verbessern, Grünland zu extensivieren, Kleingewässer anzulegen, den Kötzbach insgesamt zu verbessern und anliegende Bereiche zu vernässen.

 

Es wird empfohlen, bevorzugt die Flächen entlang des Kötzbachs bzw. im Überschwemmungsgebiet zu erwerben. Ggfs. sollte auch eine Änderung der Grundstückszuschnitte angedacht werden, um größere Bereiche entlang des Baches zu erhalten.


Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt das naturschutzfachlichen Entwicklungskonzeptes für den Kötzbach wie vorgelegt.