Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Stadtrat der Stadt Günzburg hat am 04.11.2019 beschlossen, für die oben bezeichneten Gebiete einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen sowie den Flächennutzungsplan im Parallelverfahren zu ändern.

 

Auf Antrag des Vorhabenträgers des Bebauungsplans Nr. 70.4 „Zwischen Auweg und Günz“ vom 11.10.2019 wird für den westlichen Bereich ein Vorhaben- und Erschließungsplan mit vorhabenbezogenem Bebauungsplan gemäß § 12 Abs. 3 a Baugesetzbuch aufgestellt.

 

Anlass zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 70.4 „zwischen Auweg und Günz“ bildet das Ziel der Stadt Günzburg, dem steigenden Wohnraumbedarf und der hohen Nachfrage nach innerstädtischem Wohnraum gerecht zu werden.

 

Für die Umsetzung des Strukturkonzepts ist im Wesentlichen die Umnutzung der nördlich der Bahn gelegenen Gewerbefläche der ehemaligen Kaffeerösterei und der ehemaligen Tierzuchthalle in Wohnbauflächen vorgesehen.

 

Da sich Flächen des Strukturkonzepts im Eigentum der Stadt Günzburg sowie im Privateigentum der IMMO-PROJEKT GmbH befinden, soll das Gebiet in zwei Bebauungsplänen entwickelt werden (70.4 und 70.5)

 

Die Gemeinde Kötz wurde bereits zu beiden Bebauungsplänen und dem Flächennutzungsplan im Zuge der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit um Stellungnahme gebeten. In der Gemeinderatssitzung vom 14.07.2020 wurden keine Einwände gegen die Bebauungspläne und den Flächennutzungsplan erhoben.

 


Beschluss:

Der Gemeinderat Kötz nimmt den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 70.4 „zwischen Auweg und Günz", Entwurf des Bebauungsplans Nr. 70.5 „ehemalige Tierzuchthalle" und Entwurf der 19. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan (Am Auweg) der Stadt Günzburg zur Kenntnis. Einwände und Anregungen werden nicht erhoben.