Beschluss: einstimmig abgelehnt

Jährlich wächst im „Fliederweg 17 A“ der Kugelahorn in das Straßennamenschild. Das Schild wird völlig durch Äste verdeckt.

Der Anwohner wurde aufgefordert, den Baum zurückzuschneiden. Dies wurde aufgrund der Gefahr des Ausblutens des Baumes im Herbst vorgenommen. Der Baum wurde exakt auf Grundstücksgrenze zurückgeschnitten.

Die Baumart zählt zu den rasant wachsenden Pflanzen.

Vor dem Grundstück ist kein Gehsteig, somit ist ein Lichtraumprofil von 4,5 m einzuhalten.

 

Der Anwohner beantragt die Versetzung des Straßennamenschildes.

 

Das Gremium ist sich einig, dass das Versetzen des Straßennamenschildes das Problem des falsch gepflanzten Baumes nicht löst. Der Baum hätte vom Anwohner nicht so nah an die Grenze gepflanzt werden dürfen.

Ein Versetzen des Straßennamenschildes ist laut Gremium nicht sinnvoll.

Das Lichtraumprofil zum Gehsteig muss zwingend eingehalten werden. Der Anwohner muss also den Baum zwingend zurückschneiden.


 

Beschluss:

Der Bau-, Umwelt- und Grundstücksausschuss stimmt dem Antrag auf Versetzen des Straßenschildes zu.