Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Grundstückseigentümer beabsichtigt auf dem Grundstück mit der Flur Nr. 575 (Industriestrasse 12) der Gemarkung Kleinkötz den Neubau einer Betrieb-Tankstelle mit Waschplatz für die Firma Schwenk.

 

Die Gemeinde Kötz ist der direkte Nachbar des Antragstellers von der Flur Nr. 575 (Industriestraße 12), Gemarkung Kleinkötz. Die nachbarschaftliche Zustimmung der Nachbarn wird für das Baugesuch benötigt.

 

Das geplante Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Unteres Ried“.

 

Für das Vorhaben wurde die Befreiung von der zulässigen Grundflächenzahl beantragt.

Der Bebauungsplan setzt eine Zulässige GFZ von 0,8 fest. Mit dem Vorhaben wird die GRZ mit der versiegelten Fläche auf 0,86 überschritten.

 

Die Befreiung wird folgendermaßen begründet:

Die GRZ wird mit den Nebenanlagen (versiegelte Fläche um die Gebäude) überschritten.

Der Bebauungsplan wurde vor 1990 erstellt und weist nur die GRZ I aus, also nur die Hauptgebäude. Bei der GRZ I bleiben versiegelte Flächen außen vor. Die Hauptgebäude dürfen demnach eine GRZ von 0,8 aufweisen. In der vorliegenden Planung weisen die Gebäude eine GRZ von 0,17 auf und liegen weit unter der zulässigen GRZ von 0,8.

Laut BauNVO darf die GRZ II um 50 % überschritten werden.

 

Für den betrieblichen Ablauf ist eine versiegelte Fläche auf dem Grundstück unabdingbar, um einen ungestörten Ablauf der Betonmischanlage und seiner Nebengebäude zu gewährleisten. Das Befahren der Anlage mit LKW’s ist nur mit versiegelten Flächen zu gewährleisten um auch Staubaufwirbelungen zu vermeiden und so gering als möglich zu halten.

 

Da sich die Anlage in einem Gewerbegebiet befindet, sind Anforderungen an gesundes Wohnen und Arbeiten nicht beeinträchtigt.

 

Der Antragsteller hat das Vorhaben als Bauantrag eingereicht, somit hat die Gemeinde über das gemeindliche Einvernehmen zu entscheiden. Versagungsgründe, die sich aus dem §§ 31,33 – 35 BauGB ergeben, liegen nicht vor.


Beschluss:

Der Bau, Umwelt- und Grundstücksausschuss erteilt dem Bauantrag 19/2021 und der erforderlichen Befreiung bzgl. der festgesetzten Grundflächenzahl 0,8 auf 0,86 der Gemarkung Kleinkötz das gemeindliche Einvernehmen und die nachbarschaftliche Zustimmung.