Beschluss: einstimmig beschlossen

Die Eigentümerin beantragt auf dem Grundstück Fl. Nr. 359/1, Kirchstr. 26, Gemarkung Großkötz die Nutzungsänderung der bestehenden Wohnung im Erdgeschoß in eine Ferienwohnung.

 

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Süd“.

Der Bebauungsplan setzt ein allgemeines Wohngebiet fest. Die Ferienwohnungsnutzung bedarf einer Ausnahme und ist zwingend im allgemeinen Baugenehmigungsverfahren zu behandeln. Das Verfahren im Genehmigungsfreistellungsverfahren wäre hier rechtswidrig. Dabei ist in den Bauantragsunterlagen eine unterschriebene und zudem aussagekräftige Betriebsbeschreibung über die Nutzung vorzulegen. Diese wurde von der Antragstellerin am 03.05.2021 vorgelegt.

 

Wichtig:

Die erst kürzliche Erfahrung vor Gericht zeigt, dass Ferienwohnungen im allgemeinen Wohngebiet sehr kritisch zu behandeln sind und der Tatbestand der Ausnahme eine sehr hohe Gewichtung erhält. Entsprechend muss die Ermessensentscheidung pro/contra sehr ausführliche abgehandelt werden.

 

Aufgrund der Betriebsbeschreibung wird die Ferienwohnung wöchentlich an Familien in den Sommermonaten genutzt. Eine Nutzung über das Wohnen hinaus, wird nicht stattfinden. Die erforderlichen Stellplätze sind nachgewiesen. 

Versagungsgründe, die sich aus dem §§ 31,33 – 35 BauGB ergeben, liegen nicht vor.

Die Verwaltung empfiehlt das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

 

Gemeinderat Seitz bringt an, dass das Gremium bzw. die Gemeinde grundsätzlich die Ferienwohnungen in diesem Gebiet nicht verbieten kann, da dort schon einige Ferienwohnungen sind. Das Problem wird eher der Verkehr aufgrund der vielen Ferienwohnungen sein, aber darauf hat die Gemeinde keinen Einfluss.

 

Gemeinderat Ritter macht deutlich, dass es wichtig ist, dass die Eigentümerin die Stellplätze, die im Bauplan eingezeichnet sind, auch wirklich hergestellt und genutzt werden, damit sich die Parksituation nicht verschlimmert.


Beschluss:

Der Bau-, Umwelt- und Grundstücksausschuss Kötz erteilt dem Bauantrag Nr. 10/2021, Gemarkung Großkötz das gemeindliche Einvernehmen.