Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Anwesend: 6, Befangen: 0

Das Bauvorhaben liegt im Zusammenhang bebauter Ortsteile und steht planungsrechtlich mit

§ 34 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch im Einklang (Es fügt sich nach Art und Maß in die nähere Umgebung ein und die Erschließung ist gesichert).

 

Ein Bebauungsplan besteht in diesem Bereich nicht.

 

Auf Flurnummer 126 und 126/2 der Gemarkung Großkötz, soll ein Neubau der Apotheke mit 3 Wohneinheiten erfolgen.

Die Eigenart der näheren Umgebung entspricht einem Mischgebiet im Sinne der Baunutzungsverordnung (BauNVO)


Beschluss:

Die Gemeinde Kötz erteilt dem Bauantrag Nr. 9/16 das gemeindliche Einvernehmen.

Der Vorsitzende wird ermächtigt, bei eventuellen Änderungen am Bauantrag, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.