Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Anwesend: 6, Befangen: 0

Das Bauvorhaben liegt im Zusammenhang bebauter Ortsteile und steht planungsrechtlich mit

§ 34 Abs. 1 Baugesetzbuch im Einklang (Es fügt sich nach Art und Maß in die nähere Umgebung ein).

Ein Bebauungsplan besteht in diesem Bereich nicht.

 

Es sollen zwei Dachgauben in ein bestehendes Zweifamilienhaus eingebaut werden.


Beschluss:

Die Gemeinde Kötz erteilt dem Bauvorhaben Nr. 8/16 das gemeindliche Einvernehmen.