Sitzung: 29.04.2021 Bau-, Umwelt- und Grundstücksausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Eine Änderung der Schreibweise „Straßäckerweg“ (zusammengeschrieben) macht es notwendig diesen Punkt erneut zu behandeln.
In der Gemarkung Kleinkötz ist die Wegefläche der Flur-Nr. 413/1, 437/2 und 448/1 gemäß Art. 6 BayStrWG zur öffentlichen Verkehrsfläche zu widmen. Für diesen Feld- und Waldweg ist die Widmung von der Gemeinde Kötz als zuständige Straßenbaubehörde zu verfügen.
Öffentlicher Feld- und Waldweg „Straßäckerweg“, Flur-Nr. 413/1
Gemarkung Kleinkötz in Verbindung mit Flur-Nrn. 437/2 und 448/1,
Gemarkung Kleinkötz
Anfangspunkt: Fl. Nr. 413 Südostecke, Gemarkung Kleinkötz
Bemerkung: Verlauf parallel zur B 16
Endpunkt: Flur-Nr. 449 Nordostecke
Länge: 0,78 km
Baulastträger: Gemeinde Kötz
Keine Widmungsbeschränkungen
Beschluss:
Hiermit werden die
Straßenflächen Flurnummer 413/1, 437/2, 448/1, Gemarkung Kleinkötz als
öffentlicher Feld- und Waldweg „Straßäckerweg“ gewidmet und erhält damit die
Eigenschaft einer öffentlichen Straße (Art. 6, Art. 3 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. Art.
58 Abs. 2 Nr. 3 BayStrWG).