Beschluss: einstimmig beschlossen

Eine Änderung der Schreibweise „Straßäckerweg“ (zusammengeschrieben) macht es notwendig diesen Punkt erneut zu behandeln.

 

In der Gemarkung Kleinkötz ist die Wegefläche der Flur-Nr. 413/1, 437/2 und 448/1 gemäß Art. 6 BayStrWG zur öffentlichen Verkehrsfläche zu widmen. Für diesen Feld- und Waldweg ist die Widmung von der Gemeinde Kötz als zuständige Straßenbaubehörde zu verfügen.

 

Öffentlicher Feld- und Waldweg „Straßäckerweg“, Flur-Nr. 413/1 Gemarkung Kleinkötz in Verbindung mit Flur-Nrn. 437/2 und 448/1, Gemarkung Kleinkötz

 

Anfangspunkt: Fl. Nr. 413 Südostecke, Gemarkung Kleinkötz

Bemerkung: Verlauf parallel zur B 16

Endpunkt: Flur-Nr. 449 Nordostecke

Länge: 0,78 km

Baulastträger: Gemeinde Kötz

Keine Widmungsbeschränkungen


Beschluss:

Hiermit werden die Straßenflächen Flurnummer 413/1, 437/2, 448/1, Gemarkung Kleinkötz als öffentlicher Feld- und Waldweg „Straßäckerweg“ gewidmet und erhält damit die Eigenschaft einer öffentlichen Straße (Art. 6, Art. 3 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. Art. 58 Abs. 2 Nr. 3 BayStrWG).