Beschluss: einstimmig beschlossen

Die Firma AL-KO GmbH möchte auf dem Grundstück Fl. Nr. 576/0, Industriestraße 1, Gemarkung Kleinkötz einen neuen Stickstofftank aus Stahl aufstellen.

 

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Unteres Ried“.

 

Dieser hat eine Höhe von 11,51 m und soll zwischen dem Argon-Tank und dem Sauerstoff-Tank aufgestellt werden.

 

Der Antragsteller hat das Vorhaben als Bauantrag eingereicht, somit hat die Gemeinde über das gemeindliche Einvernehmen zu entscheiden. Versagungsgründe, die sich aus dem §§ 31,33 – 35 BauGB ergeben, liegen nicht vor.


Beschluss:

Der Bau-, Umwelt- und Grundstücksausschuss Kötz erteilt dem Bauantrag Nr. 16/2021, Gemarkung Kleinkötz das gemeindliche Einvernehmen.