Beschluss: einstimmig beschlossen

Am Waldblick 2 in Ebersbach soll ein Mehrfamilienhaus entstehen. Es liegt hierzu eine Bauvoranfrage vor. Das Baugesuch liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „“Ostwertiger Ortsrand nördlicher Teil. Es gilt hier eine Grundflächenzahl von 0,4 und eine Geschoßflächenzahl von 1,2.

Nach Aussage des Architekten werden die Festsetzungen größtenteils eingehalten. Nachdem die eingereichten Unterlagen zu einer bauordnungsrechtlichen Stellungnahme nicht ausreichen, kann hierzu seitens der Verwaltung keine Aussage getroffen werden.

Zu den vorgelegten Unterlagen nimmt die Verwaltung folgendermaßen Stellung:

Der jetzige Plan sieht eine Bebauung außerhalb der Baulinie im Norden vor. Hier werden die geforderten 10 Meter nicht eingehalten. Dies widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes und kann ohne entsprechende Bebauungsplanänderung nicht genehmigt werden. Der Eigentümer hat sich bereits bereit erklärt, die Kosten der Bebauungsplanänderung zu übernehmen.

Die Dachgauben an der Südseite entsprechen ebenfalls nicht den Festsetzungen.

Das Gebäude erscheint 3-stöckig. Nach Rücksprache mit dem Architekten ist das 3. Geschoß kein Vollgeschoss. Somit wird die Festsetzung der 2 Vollgeschoße erfüllt.

Die Zufahrt erfolgt von der Wettenhauser Straße.

Die erforderlichen Stellplätze werden über eine Tiefgarage realisiert.

Das jetzige Wohnhaus bleibt bestehen.

Bevor hier ein Bauantrag eingereicht wird, bittet der Eigentümer um Stellungnahme des Gremiums.

 

Gemeinderat Ritter erklärt, dass seiner Meinung nach das Mehrparteienhaus für dieses Grundstück zu massiv ist. Ebenso fehlt ein Abstandsflächenplan bei der Bauvoranfrage. So kann nicht sichergestellt werden, dass die Abstandsflächen zum benachbarten Haus eingehalten werden. Des Weiteren sollte keine Bebauungsplanänderung zur Verschiebung der Baulinie vorgenommen werden, da sonst ein Präzedenzfall geschaffen wird. Das wäre den anderen Nachbarn gegenüber nicht richtig.

 

Laut Bebauungsplan sind zwei Vollgeschosse zulässig. Im vorliegenden Plan der Bauvoranfrage sind zwei Vollgeschosse und ein Dachgeschoss gezeichnet worden. Jedoch neigt das Dachgeschoss dazu, auch ein Vollgeschoss zu sein.

 

Mit den vorliegenden Unterlagen kann das Gremium nicht entscheiden, ob das Mehrparteienhaus befürwortet werden kann oder nicht.

 

Der Bebauungsplan fordert ebenso die Zufahrt über den Waldblick, der Antragsteller möchte aber eine Zufahrt über die Wettenhauser Straße. Somit wird eine weitere Festsetzung des Bebauungsplans nicht eingehalten.

 

Ohne Bebauungsplanänderung ist das Vorhaben nicht umsetzbar.


Beschluss:

Der Bau-, Umwelt- und Grundstücksausschuss stimmt der Bauvoranfrage Nr. 15/2021, Gemarkung Ebersbach nicht zu, da gegen die Grundzüge der Planung verstoßen wird. Das Gremium wird nur geringen Befreiungen des Bebauungsplanes zustimmen. Es wird empfohlen, keine Bebauungsplanänderung durchzuführen.