Beschluss: einstimmig beschlossen

Die SpVgg Kleinkötz e.V. möchte auf dem Grundstück Fl. Nr. 481/0 (Am Firmet), Gemarkung Kleinkötz einen Grasbehälter zum Sammeln des gemähten Grases errichten. Eigentümer des Grundstückes ist die Gemeinde Kötz.

 

Das Vorhaben liegt im Außenbereich.

Nach § 35 Abs. 2 BauGB ist das Vorhaben zulässig, wenn die Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt.

 

Durch die Errichtung des Fahrsilos werden die Container, die bisher benutzt werden, entfernt.

Dadurch entsteht ein einheitlicheres Bild.

 

Die Spielvereinigung hatte bezüglich des Vorhabens bereits Kontakt mit dem Landratsamt Günzburg, Herrn Faul.

 

Die Gemeinde Kötz erteilt zu diesem Bauantrag lediglich ihr Einvernehmen. Im vorliegenden Fall ist dies zu erteilen, da keine Ablehnungsgründe vorliegen. Die baurechtliche Genehmigung und die Prüfung der Unterlagen unterliegen dem Landratsamt Günzburg.


Beschluss:

Der Bau-, Umwelt- und Grundstücksausschuss Kötz erteilt dem Bauantrag Nr. 11/2021, Gemarkung Kleinkötz das gemeindliche Einvernehmen.