Beschluss: einstimmig beschlossen

Die Vorsitzende erteilte der Kämmerin Frau Quenzer das Wort, die das Ergebnis der Rechnungsprüfung 2020 vorstellte.

 

Die Jahresrechnung 2020 der Verwaltungsgemeinschaft Kötz wurde am 12.01.2021 erstellt. Die örtliche Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss erfolgte am 22.03.2021.

Dabei beschränkte sich die Rechnungsprüfung auf eine angemessene Zahl von Prüfungsgebieten und Stichproben.

Die notwendigen Unterlagen, Belege, Bücher, Jahresrechnung und dergleichen haben vorgelegen.

Eine rechnerische und summarische Überprüfung der Abgaben und Beiträge fand nicht statt, da die Abrechnungen im maschinellen Verfahren der AKDB erfolgten.

Die Einhebung der Gebühren erfolgt nach stichprobenartiger Überprüfung rechtzeitig und vollständig.

Der Verwaltungshaushalt wurde gesamtheitlich nicht überschritten. Der Haushaltsansatz beträgt 1.034.450 €, der Abschluss der Jahresrechnung beträgt 1.041.818,20 €.

 

Im Vermögenshaushalt war der Haushaltsansatz 194.000 €. Die Jahresrechnung schließt mit einem Ergebnis von 269.516,00 € ab.

 

Ergebnis Rechnungsprüfung:

 

Haushaltsüberschreitungen wurden im Rahmen des Gesamthaushaltes durch Deckungsringe bzw. der Inanspruchnahme der Deckungsreserve ausgeglichen.

 

Die Rechnungsprüfung 2020 fand in erheblichem Maße digital statt, da nach der Software-Umstellung 2014 und der damalig beschlossenen Archivierung keine Rechnungsprüfung in bisheriger Form möglich ist.

Die Zusammenfassung der Prüfungsergebnisse der örtlichen Prüfung ergab folgende Vermerke:

 

-       HHSt. 1.0600.9400 Beleg 1 – Klimaanlage – höhere Kosten als im Angebot:

 

Das vorgelegte Angebot enthielt nur die Erweiterung der Klimaanlage für das Rathaus. Im Gremium wurde, wie aus dem Protokoll hervorgeht, darüber beraten, ob es nicht sinnvoll wäre, die vermieteten Räume ebenfalls mit einer Klimaanlage auszustatten. Von einer weiteren Angebotseinholung wurde aus zeitlichen Gründen (März 2020) abgesehen.

 

Der Beschluss lautete:

Der Vorsitzende soll mit der Bank abklären, ob eine Klimatisierung gewünscht wird, des Weiteren soll mit dem Anbieter IGK geklärt werden, ob die Dimensionierung des Außengerätes für weitere 4 Klimageräte ausreicht.

Der Vorsitzende wird ermächtigt, den Auftrag zu vergeben.

Ein Ergänzungsbeschluss ist nicht notwendig.

 

-       Wartungsvertrag Hebeanlage 475EUR/Jahr – Überprüfung auf Wirtschaftlichkeit

 

Im Jahr 2017 wurde durch das Gremium der Abschluss eines Wartungsvertrages für die Hebeanlage abgelehnt.

Auf Grund der wiederholten Geruchsbelästigungen in den Toiletten wurde im Juli 2019 aus Gewährleistungsgründen ein Wartungsvertrag mit der Herstellerfirma abgeschlossen, da die Fa. Vollmeier, die diese Hebeanlage eingebaut hat, die Anlage nicht warten kann. Nach Ablauf der Gewährleistung wird eine Prüfung des Wartungsvertrages stattfinden.

 

-        Abholung von Waren durch den Hausmeister

 

In der Regel besorgt der Hausmeister der Gemeinde Kötz für die Liegenschaften der Gemeinde Kötz Gebrauchsartikel selbstverständlich online, soweit es möglich ist. Durch die Beschaffungsschwierigkeiten bei Desinfektionsmitteln und Masken war es nötig, größere Mengen Vorort zu besorgen. In diesem Zuge wurden auch für die anderen Körperschaften VG Kötz und Gemeinde Bubesheim Reinigungsmittel und Desinfektionsmittel, wenn nötig, mitbeschafft. Die Abrechnung erfolgt natürlich getrennt, deshalb auch die geringeren Beträge.

 

 

Weitere Beanstandungen gab es nicht.


Beschluss:

Die Gemeinschaftsversammlung Kötz beschließt gemäß Art. 43 KommZG i.V. Art. 102 Abs. 3 GO die Feststellung der Jahresrechnung 2020 nach dem aufgestellten Ergebnis. Zugleich wird die Entlastung für das Jahr 2020 erteilt. Der Bericht der örtlichen Rechnungsprüfung wird zur Kenntnis genommen.