Die Gemeinde Kötz ist Mitglied des Zweckverbandes „Hallenbad Nord“.

 

Gem. Art. 41 Abs. 1 KommZG ist dem Gemeinderat der Wirtschaftsplan und die Haushaltssatzung des Zweckverbandes zur Kenntnisnahme vorzulegen.

 

Der Umlagebetrag für 2021 beträgt 10.967,57,99 EUR und bewegt sich somit in der Größenordnung der vergangenen Jahre (Umlage 2019 11.463,27 EUR und 2020 11.214,99 EUR).

Die Überzahlung aus dem Jahr 2019 in Höhe von 3.295,01 EUR wird für 2021 angerechnet.

 

Der Gemeinderat nimmt vom Wirtschaftsplan 2021 und der Haushaltssatzung 2021 des Zweckverbandes „Hallenbad Nord“ Kenntnis.