Sitzung: 13.04.2021 Gemeinderat Kötz
Beschluss: einstimmig beschlossen
Der Stadtrat der
Stadt Burgau hat in der Sitzung vom 21. Juli 2020 gemäß § 2 Absatz 1 BauGB
die Aufstellung des Bebauungsplans „Auf der Bleiche – 5. Änderung –
Wohnanlage mit Pflegewohnungen“ beschlossen.
Der Plan wird im
beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der
Innenentwicklung ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB
aufgestellt.
Das Plangebiet
des Bebauungsplans befindet sich im unteren Brühl zwischen der Mindel im Westen
und der Brühlmindel im Osten. Es umfasst die beiden Flurstücke Nummern 4388/1
und 4388/3, Gemarkung Burgau mit einer Fläche von rund 0,3 Hektar
(siehe Übersichtsplan).
Die innerörtliche
Freifläche ist bislang unbebaut und wird als Grünland genutzt.
Das Plangebiet liegt innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Auf der
Bleiche – Änderung“, rechtskräftig seit dem 14. Oktober 1981, der für
den Bereich ein Mischgebiet festsetzt. Um den geplanten Neubau einer Wohnanlage
mit Pflegewohnungen planungsrechtlich zu sichern, soll der rechtskräftige
Bebauungsplan durch die Planung geändert und ergänzt werden. In den nicht
ergänzten/geänderten Bereichen und Festsetzungen behält der rechtskräftige
Bebauungsplan „Auf der Bleiche – Änderung“ seine Rechtsgültigkeit.
Die Gemeinde Kötz
wird am Verfahren als Behörde oder sonstiger Träger öffentlicher Belange
beteiligt.
Beschluss:
Die Gemeinde Kötz nimmt die
Änderung des Bebauungsplanes „Auf der Bleiche – 5. Änderung – Wohnanlage
mit Pflegewohnungen“ der Stadt Burgau zur Kenntnis. Einwände und Anregungen
werden nicht erhoben.