Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Stadtrat der Stadt Burgau hat in der Sitzung vom 21. Juli 2020 gemäß § 2 Absatz 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans „Auf der Bleiche – 5. Änderung – Wohnanlage mit Pflegewohnungen“ beschlossen.

 

Der Plan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt.

 

Das Plangebiet des Bebauungsplans befindet sich im unteren Brühl zwischen der Mindel im Westen und der Brühlmindel im Osten. Es umfasst die beiden Flurstücke Nummern 4388/1 und 4388/3, Gemarkung Burgau mit einer Fläche von rund 0,3 Hektar (siehe Übersichtsplan).

 

Die innerörtliche Freifläche ist bislang unbebaut und wird als Grünland genutzt.
Das Plangebiet liegt innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Auf der Bleiche – Änderung“, rechtskräftig seit dem 14. Oktober 1981, der für den Bereich ein Mischgebiet festsetzt. Um den geplanten Neubau einer Wohnanlage mit Pflegewohnungen planungsrechtlich zu sichern, soll der rechtskräftige Bebauungsplan durch die Planung geändert und ergänzt werden. In den nicht ergänzten/geänderten Bereichen und Festsetzungen behält der rechtskräftige Bebauungsplan „Auf der Bleiche – Änderung“ seine Rechtsgültigkeit.

 

Die Gemeinde Kötz wird am Verfahren als Behörde oder sonstiger Träger öffentlicher Belange beteiligt.

 

Übersichtsplan: Plangebiet des Bebauungsplans

 


Beschluss:

Die Gemeinde Kötz nimmt die Änderung des Bebauungsplanes „Auf der Bleiche – 5. Änderung – Wohnanlage mit Pflegewohnungen“ der Stadt Burgau zur Kenntnis. Einwände und Anregungen werden nicht erhoben.