Beschluss: einstimmig beschlossen

Für den Neubau des Wasserhauses wird von der Versicherungskammer Bayern eine Bauleistungsversicherung angeboten.

 

Durch diese Versicherung werden unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen während der Bauzeit abgesichert.

 

Der Beitrag für die Bauleistungsversicherung wird einmal erhoben und da es ich um ein Gebäude besonderer Art handelt, ist dieser sehr hoch.

 

Hierfür gibt es zwei Varianten:

 

Variante A:      Selbstbehalt  500 €                            Beitrag: 2.426,20 €

 

Variante B:      Selbstbehalt 1.000 €                           Beitrag: 2.304,90 €

 

Vom Ingenieur wurde die Empfehlung ausgesprochen, auf eine Bauleistungsversicherung zu verzichten, da es nur viel Geld kostet und im Schadensfall die Versicherungen immer wieder versuchen nicht zahlen zu müssen.


Beschluss:

Der Gemeinderat Bubesheim beschließt für den Bau des Wasserhauses keine Bauleistungsversicherung abzuschließen.