Beschluss: einstimmig abgelehnt

Seitens der Unien GmbH wurde erneut Antrag auf Vorbescheid zum geplanten Bebauungsplanverfahren für die Ausweisung eines Sondergebietes Photovoltaik gestellt.

Die Firma beabsichtigt als Vorhabenträger die Entwicklung eines Freiflächensolarparks auf der Flur der Gemeinde Bubesheim. Es liegt ein Schreiben vom 17.03.2021 vor, mit dem eine Projektfläche nördlich der Autobahn (Flur-Nr. 554/, 556/0, 557/0, 558/0, 559/0, 561/0 siehe Plan) angefragt wird.


Beschluss:

  1. Der Gemeinderat Bubesheim erklärt, dass die Lage des geplanten Freiflächen Solarparks nördlich der Autobahn (Flur-Nr.554, 556, 557, 558, 559, 561) mit der kommunalen Zielsetzung vereinbar ist und in der Planskizze keine Teilflächen enthalten sind, die für die Verwirklichung ungeeignet sind.

                                                                            04-33-2021/GL einstimmig abgelehnt 

 

  1. Der Gemeinderat Bubesheim befürwortet die Aufstellung eines Bebauungsplanes Sondergebiet PV Bubesheim am vorgeschlagenen Standort nördlich der Autobahn (Flur-Nr.554, 556, 557, 558, 559, 561)