Die Verwaltung hat eine Anfrage an das Landratsamt Günzburg zur Verwirklichung eines Mischgebietes auf der Flur-Nr. 232 gestellt. Zum einen wurde die verbleibende Fläche von ca. 7000 qm (bei weiterem Bestand der Tennisanlage) angefragt. Zum anderen wurde eine Stellungnahme für das komplette Grundstück angefordert. Dies wurde seitens des Landratsamts so empfohlen. Die Stellungnahme steht derzeit noch aus. Es wird versucht, diese bis zum Sitzungstag vorzulegen.

 

1.Bürgermeister Sobczyk hat bei der Firma Kling Consult ein Angebot zur Bebauungsplanänderung eingeholt. Dieses befindet sich in der Anlage.

Die (aufgrund des Entwicklungsgebotes erforderliche) Änderung des Flächennutzungsplanes ist nicht enthalten.

 

Bereits im Jahr 2016 und 2017 wurden von Kling Consult Angebote eingeholt. 2016 wurde nur die Bebauungsplanänderung angefragt. Da Angebot aus 2017 enthält auch die erforderliche Flächennutzungsplanänderung. Beide Angebote befinden sich in der Anlage.

 

Der Gemeinderat wies darauf hin, dass eine Entscheidung erst dann möglich ist, wenn eine Stellungnahme des Landratsamtes vorliegt und der Kaufpreis festgelegt worden ist.

 

Es wurde darum gebeten, die Entscheidung nach Vorliegen der Stellungnahme schnellstmöglich auf den Weg zu bringen.