Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 1, Anwesend: 16, Befangen: 0

Der Gemeinderat Kötz hat in seiner Sitzung vom 01.12.2020 entschieden, den Abschluss der Erschließungsvereinbarung mit schwaben netz zurückzustellen, bis der tatsächliche Bedarf feststeht.

 

Herr Güntner und Herr Melev von schwaben netz erläutern dem Gremium die Notwendigkeit der Erschließungsvereinbarung zwischen der Gemeinde Kötz und schwaben netz.

 

Die Baugrundstücke werden mit einem Teil-Netzanschluss für Erdgas versehen werden. Der Anschluss erfolgt von der Hauptleitung im öffentlichen Bereich bis zur Grundstücksgrenze. Dadurch erhält jedes Grundstück die Möglichkeit für die Versorgung mit Erdgas.

Durch dieses Vorgehen kann auch ein späteres Aufgraben des öffentlichen Raumes nach Fertigstellung der Straßenoberflächen vermieden werden.

 

 

Jedes Grundstück ist vor- und vollerschlossen egal welches Heizsystem vom späteren Eigentümer gewählt wird. Der Erschließungsbeitrag in Höhe von pauschal 1.500,00 € kann auf die Grundstückskäufer umgelegt werden. Der Grundstückseigentümer hat keine Abnahme- bzw. Fertigstellungsverpflichtung. Die Erschließung im Zuge der Erschließungsarbeiten erzeugt Synergie- und Koordinationseffekte.

 

Die schwaben netz wird das Neubaugebiet nur bei Vorliegen der Erschließungsvereinbarung erschließen. Eine Erschließung zu einem späteren Zeitpunkt wird aus wirtschaftlichen Gründen nicht erfolgen. Desweiteren müsste hierzu die Straße wieder geöffnet werden.

 

Die schwaben netz bietet die Erschließung der 22 Baugrundstücke zu einem Gesamtpreis von 27.000,00 € brutto an.

 

Zweiter Bürgermeister Uhl vertrat die Auffassung, dass mit dem Abschluss der Erschließungsvereinbarung, den zukünftigen Grundstückseigentümern eine Energiequelle aufgezwungen wird, bzw. eine Leistung bezahlt wird, die vielleicht nicht in Anspruch genommen wird. Hierüber wurde im Gemeinderat ausführlich diskutiert.


Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der vorgelegten Erschließungsvereinbarung zwischen der Gemeinde und schwaben netz GmbH zu. Die Kosten in Höhe von 27.000,00 Euro brutto werden durch den Gemeinderat genehmigt.

Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, die Vereinbarung zu unterschreiben.