Sitzung: 25.02.2021 Bau-, Umwelt- und Grundstücksausschuss
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 1, Nein: 4, Anwesend: 5, Befangen: 0
Der Verwaltung
liegt ein Antrag von der Landwirtschaft vor, im Emmenthaler Weg ein Halteverbot
anzuordnen. Mit den großen Maschinen, die eine Arbeitsbreite von meistens 3 Metern
aufweisen, ist es nicht möglich die enge Straße zu benutzen, wenn Autos parken
oder halten.
§ 12 Abs. 1 Nr. 1
der StVO regelt, dass das Halten unzulässig ist an engen und an
unübersichtlichen Straßenstellen.
In der Regel muss
dem fließenden Verkehr eine Restfahrbahnbreite von mind. 3 Metern zur
Verfügung stehen. Wenn die Straße nun im besten Falle 5 Meter breit ist und ein
Pkw mit einer durchschnittlichen Breite von etwa 2 Metern parkt, ist ein
Parken nach dem Grundsatz des § 12 StVO in dieser Straße nicht mehr
möglich. Ist die Straße so schmal, dass eine Restfahrbahnbreite von mindestens
3 Metern nicht mehr gegeben ist, dann ist das Parken unzulässig. Man
bräuchte somit auch keine Parkverbotszeichen aufstellen. Nachdem die Straßenbreite
im Emmenthaler Weg nicht ohne weiteres abgeschätzt werden kann, ist das
Aufstellen eines Park- und Halteverbotes zur Verdeutlichung möglich.
Im Gespräch mit den
landwirtschaftlichen Nutzern wurde angeregt, das Halteverbot ab der Verengung
(nach der alten Apotheke) bereits in der Oberen Dorfstraße zu beginnen und bis
zum letzten Haus im Emmenthaler Weg Richtung Schneckenhofen aufzustellen.
Hierbei wird
angeregt, das Halteverbot vor der Einfahrt Dossenberger Straße zu beenden.
Für die Errichtung
wurde ein vorläufiger Plan erstellt und dem Gremium vorgestellt. Hierfür würden
ca. 10 Schilder benötigt. Der Materialpreis für die Schilder liegt
hierbei bei ca. 900,00 €. Kosten für die Aufstellung wurden hierbei
noch nicht berücksichtigt.
Dritter
Bürgermeister Christel erklärte, dass durch das neu geplante Baugebiet am
Emmenthaler Weg die bisherige Straße durch einen 8 cm breiten Hochbord
verschmälert und somit noch enger wird. Das Überfahren des Hochbordes ist zwar
möglich, wird aber zu dauerhaften Schäden für die Geräte und den Randstein
führen.
Gemeinderat Seitz
ist der Meinung, dass das Aufstellen der Schilder keinen Nutzen hat, da diese
von den Bürgern sowieso nicht beachtet werden.
Gemeinderat Gast
bringt an, dass ein absolutes Halteverbot für ihn keineswegs in Frage kommt, da
gewährleistet sein muss, dass Anwohner zum Be- und Entladen des PKWs vor deren
Grundstücke halten können. Dies gilt ebenso für Anlieferungen. Somit wäre ein
eingeschränktes Halteverbot, bei dem max. 3 Minuten gehalten werden darf, die
sinnvollere Option.
Beschluss 1:
Der Bau-, Umwelt- und Grundstücksausschuss ordnet ein absolutes
Halteverbot ab der Oberen Dorfstraße 10 bis zum Emmenthaler Weg 21 auf beiden
Seiten an. Für Anwohner ist das Halten zum Aussteigen oder Beladen mit dieser
Anordnung nicht mehr möglich.
01-04-2021/STEU mehrheitlich
abgelehnt Ja 2 Nein 3
Anwesend 5 pers. Beteiligt 0
Beschluss 2:
Der Bau-, Umwelt- und Grundstücksausschuss ordnet ein
eingeschränktes Halteverbot ab der Oberen Dorfstraße 10 bis zum
Emmenthaler Weg 21 auf beiden Seiten an. Das Parken wird hierbei
untersagt. Halten ist erlaubt für kurze Tätigkeiten nicht länger als 3 Minuten.
01-05-2021/STEU mehrheitlich
abgelehnt Ja 2 Nein 3
Anwesend 5 pers. Beteiligt 0
Beschluss 3:
Der Bau-, Umwelt- und Grundstücksausschuss verfolgt die
Verkehrslage weiter und möchte vorerst keine weiteren Maßnahmen in die Wege
leiten. Der Antrag soll über das beauftragte Verkehrskonzept abgearbeitet
werden.
Gemeinderat Lochbrunner stellt den Antrag, den
Tagesordnungspunkt dem Gemeinderat in der nächsten Sitzung vorzulegen, damit
das gesamte Gremium darüber entscheiden kann.