Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 1, Nein: 4, Anwesend: 5, Befangen: 0

Der Verwaltung liegt ein Antrag von der Landwirtschaft vor, im Emmenthaler Weg ein Halteverbot anzuordnen. Mit den großen Maschinen, die eine Arbeitsbreite von meistens 3 Metern aufweisen, ist es nicht möglich die enge Straße zu benutzen, wenn Autos parken oder halten.

 

§ 12 Abs. 1 Nr. 1 der StVO regelt, dass das Halten unzulässig ist an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen.

 

In der Regel muss dem fließenden Verkehr eine Restfahrbahnbreite von mind. 3 Metern zur Verfügung stehen. Wenn die Straße nun im besten Falle 5 Meter breit ist und ein Pkw mit einer durchschnittlichen Breite von etwa 2 Metern parkt, ist ein Parken nach dem Grundsatz des § 12 StVO in dieser Straße nicht mehr möglich. Ist die Straße so schmal, dass eine Restfahrbahnbreite von mindestens 3 Metern nicht mehr gegeben ist, dann ist das Parken unzulässig. Man bräuchte somit auch keine Parkverbotszeichen aufstellen. Nachdem die Straßenbreite im Emmenthaler Weg nicht ohne weiteres abgeschätzt werden kann, ist das Aufstellen eines Park- und Halteverbotes zur Verdeutlichung möglich.

 

Im Gespräch mit den landwirtschaftlichen Nutzern wurde angeregt, das Halteverbot ab der Verengung (nach der alten Apotheke) bereits in der Oberen Dorfstraße zu beginnen und bis zum letzten Haus im Emmenthaler Weg Richtung Schneckenhofen aufzustellen.

Hierbei wird angeregt, das Halteverbot vor der Einfahrt Dossenberger Straße zu beenden.

 

Für die Errichtung wurde ein vorläufiger Plan erstellt und dem Gremium vorgestellt. Hierfür würden ca. 10 Schilder benötigt. Der Materialpreis für die Schilder liegt hierbei bei ca. 900,00 €. Kosten für die Aufstellung wurden hierbei noch nicht berücksichtigt.

 

Dritter Bürgermeister Christel erklärte, dass durch das neu geplante Baugebiet am Emmenthaler Weg die bisherige Straße durch einen 8 cm breiten Hochbord verschmälert und somit noch enger wird. Das Überfahren des Hochbordes ist zwar möglich, wird aber zu dauerhaften Schäden für die Geräte und den Randstein führen.

 

Gemeinderat Seitz ist der Meinung, dass das Aufstellen der Schilder keinen Nutzen hat, da diese von den Bürgern sowieso nicht beachtet werden.

 

Gemeinderat Gast bringt an, dass ein absolutes Halteverbot für ihn keineswegs in Frage kommt, da gewährleistet sein muss, dass Anwohner zum Be- und Entladen des PKWs vor deren Grundstücke halten können. Dies gilt ebenso für Anlieferungen. Somit wäre ein eingeschränktes Halteverbot, bei dem max. 3 Minuten gehalten werden darf, die sinnvollere Option.


Beschluss 1:

Der Bau-, Umwelt- und Grundstücksausschuss ordnet ein absolutes Halteverbot ab der Oberen Dorfstraße 10 bis zum Emmenthaler Weg 21 auf beiden Seiten an. Für Anwohner ist das Halten zum Aussteigen oder Beladen mit dieser Anordnung nicht mehr möglich.

01-04-2021/STEU mehrheitlich abgelehnt  Ja 2  Nein 3  Anwesend 5  pers. Beteiligt 0 

 

Beschluss 2:

Der Bau-, Umwelt- und Grundstücksausschuss ordnet ein eingeschränktes Halteverbot ab der Oberen Dorfstraße 10 bis zum Emmenthaler Weg 21 auf beiden Seiten an. Das Parken wird hierbei untersagt. Halten ist erlaubt für kurze Tätigkeiten nicht länger als 3 Minuten.

01-05-2021/STEU mehrheitlich abgelehnt  Ja 2  Nein 3  Anwesend 5  pers. Beteiligt 0 

 

Beschluss 3:

Der Bau-, Umwelt- und Grundstücksausschuss verfolgt die Verkehrslage weiter und möchte vorerst keine weiteren Maßnahmen in die Wege leiten. Der Antrag soll über das beauftragte Verkehrskonzept abgearbeitet werden.

 

Gemeinderat Lochbrunner stellt den Antrag, den Tagesordnungspunkt dem Gemeinderat in der nächsten Sitzung vorzulegen, damit das gesamte Gremium darüber entscheiden kann.