Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Eigentümer des Grundstückes Fl. Nr. 420/0, Gemarkung Kleinkötz beabsichtigt den Neubau einer landwirtschaftlichen Nudelmanufaktur neben den bestehenden Hallen.

 

Das Vorhaben liegt im Außenbereich.

Nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB ist das Vorhaben zulässig, wenn es privilegiert ist.

 

Nach Rücksprache mit dem Wasserzweckverband Rauher-Berg wurde im Mai 2019 ein Wasseranschluss zu diesem Grundstück verlegt.

 

Der Bauherr beabsichtigt, auf dem Grundstück zur Entwässerung eine Kleinkläranlage zu errichten. Für die Abwasserbeseitigung ist der Nachweis einer, nach heutigem technischem Standard, arbeitenden Kleinkläranlage vorzulegen.

Hierzu sind als Nachweis einer funktionierenden Abwasserentsorgung nach Fertigstellung der Maßnahme ein Datenblatt mit Herstellerangaben, Technischen Daten sowie einer Funktionsbeschreibung vorzulegen. Der Einbau und die Fertigstellung sind mit Fotos zu dokumentieren.

 

Für das Bauvorhaben ist eine ausreichende Erschließung notwendig. Das Grundstück kann über den öffentlichen Feldweg Fl. Nr. 437/2, Gemarkung Kleinkötz, erreicht werden.

 

Die Gemeinde Kötz erteilt zu diesem Bauantrag ihr Einvernehmen. Im vorliegenden Fall ist dies zu erteilen, da keine Ablehnungsgründe vorliegen. Die baurechtliche Genehmigung und die Prüfung der Unterlagen unterliegen dem Landratsamt Günzburg.

 

Es wurde bereits für mehrere Bauanträge auf diesem Grundstück das gemeindliche Einvernehmen erteilt (2008: Legehennenstall, 2015: u.a. Freilandvolieren, 2018: Halle zur Futterlagerung).


Beschluss:

Der Bau-, Umwelt- und Grundstücksausschuss Kötz erteilt dem Bauantrag Nr. 01/2021, Gemarkung Kleinkötz das gemeindliche Einvernehmen.