Bauantrag 37/2020, Gemarkung Großkötz

 

Der Eigentümer des Grundstückes Fl. Nr. 246/9 (Weiherle 18 a), Gemarkung Großkötz, möchte am bestehenden Wohnhaus einen Wohnwintergarten errichten.

 

Der Wohnwintergarten weist eine Grundfläche von 13,12 m² aus und soll teilweise unter den bestehenden Balkon errichtet werden. Der Wohnwintergarten ohne die Fläche des Balkons weist eine Breite von 1,50 Metern auf und eine Länge von 4,75 Metern (7,12 m²) auf.

 

Die Gemeinde hat über das gemeindliche Einvernehmen zu entscheiden. Versagungsgründe, die sich aus dem §§ 31,33 – 35 BauGB ergeben, liegen nicht vor.

 

Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes.

 

Bei dem Gebäude handelt es sich um Gebäudeklasse 1 (sonstige Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 Meter). Laut Geschäftsordnung § 12 Abs. 2 Nr. 4c liegt die Zuständigkeit zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens bei der 1. Bürgermeisterin.

 

Die Bürgermeisterin der Gemeinde Kötz erteilte dem Bauantrag mit der Nr. 37/2020, Gemarkung Großkötz am 11.01.2021 das gemeindliche Einvernehmen in eigener Zuständigkeit.

 

Der Bau-, Umwelt, und Grundstücksausschuss nimmt Kenntnis.