Beschluss: einstimmig beschlossen

Die Vorsitzende erteilte Frau Quenzer das Wort.

 

Nach Art. 40 Abs. 1 und Art. 26 Abs. 1 KommZG i.V. m. 102 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) ist die Jahresrechnung nach deren Aufstellung dem Gemeinderat bzw. der Gemeinschaftsversammlung vorzulegen.

 

a) Haushaltsreste:

 

Im Rahmen der Jahresrechnung ist über die Bildung von Haushaltseinnahmeresten und Haushaltsausgaberesten zu beschließen.

 

Für das Haushaltsjahr 2020 wurden keine Haushaltseinnahmereste (HER) und keine Haushaltsausgabereste (HAR) gebildet:

 

b) Jahresrechnung:

 

 

Verwaltungshaushalt

Vermögenshaushalt

Gesamt

Haushaltsansatz

1.034.450 EUR

194.000 EUR

1.228.450 EUR

Rechnungsergebnis

1.041.818 EUR

269.516 EUR

1.311.334 EUR

Veränderung

0,72 %

38,93 %

6,75 %

 

Der Haushalt ist gesamtheitlich ausgewogen. Überschreitungen wurden im Rahmen der Deckungsringe und der Deckungsreserve ausgeglichen.

 

Nach Durchführung der örtlichen Prüfung und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten hat die Gemeinschaftsversammlung alsbald, das Jahresergebnis festzustellen und über die Entlastung zu beschließen.


Beschluss:

a) Haushaltsreste:

Die Gemeinschaftsversammlung nimmt davon Kenntnis, dass keine Haushaltsreste für 2020 gebildet wurden.

 

b) Jahresrechnung

Die Gemeinschaftsversammlung nimmt Kenntnis von der Jahresrechnung 2020.

 

Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2020 wird dem Rechnungsprüfungsausschuss zur örtlichen Prüfung vorgelegt.