Sitzung: 19.04.2016 Gemeinderat Kötz
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15, Befangen: 0
Derzeit kann zum Entwurf des Bundesverkehrswegeplanes 2030 noch bis zum 02.05.2016 Stellungnahmen abgegeben werden. Die Gemeinde Kötz ist sowohl mit der Umfahrung B16 als auch mit der Aufnahme der Bahnlinie Ulm-Augsburg betroffen.
Hier ist geplant, Günzburg vom Fernverkehr abzukoppeln, da die Streckenführung über Offingen schlecht ist. Aus diesem Grund ergeht folgender Beschluss:
Beschluss:
Zum Entwurf des Bundesverkehrswegeplan 2030, der am
16. März 2016 im Internet vorgestellt wurde, sollten der Landkreis Günzburg
sowie die betroffenen Gemeinden folgendermaßen Stellung nehmen:
„Gegenstand der Stellungnahme:
Bereich Schiene, Projekt 2-041: ABS/NBS
Ulm - Augsburg
Seit vielen Jahren wird von Seiten des Landkreises
Günzburg und der Region darauf gedrängt, dass auf der TEN-Magistrale
Paris-Budapest nach dem bisher erfolgten Ausbau der Strecke zwischen München und Augsburg sowie Ulm und Stuttgart
ein Lückenschluss erfolgen muss und auch das verbleibende Reststück zwischen
Augsburg und Ulm ausreichend ertüchtigt bzw. ebenfalls ausgebaut wird.
Die Aufnahme des Projekts ABS/NBS Ulm - Augsburg in
der Variante 2-041-V02 in den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplan
2030 wird von Seiten des Landkreises Günzburg und seiner Gemeinden deshalb sehr begrüßt.
Zu begrüßen ist auch, dass Günzburg am sog.
„Deutschlandtakt“ teilhaben soll.
Dabei ist jedoch auf die besonderen Belange des
Landkreises Günzburg, seiner Bewohnerinnen und Bewohner, seiner Gewerbetreibenden
und seiner natürlichen Ressourcen Rücksicht zu nehmen. Eine einseitige und
übermäßige Belastung des Landkreises Günzburg darf durch die in der Variante 02
geplanten Neubaustrecken nicht erfolgen.
Dazu gehört insbesondere:
-
Der
Landkreis Günzburg wird bereits heute durch die Bundesautobahn A8 und die
bestehende Eisenbahntrasse durchquert. Durch eine geplante Neubautrasse darf es
nicht zu einem Einkesseln bestehender Ortschaften zwischen zwei Eisenbahnlinien
bzw der Eisenbahnlinie und der Bundesautobahn A8 kommen. Dies gilt ausweislich
der bestehenden kartenmäßigen Darstellung im Projektinformationssystem zum Entwurf des Bundesverkehrswegeplans 2030
insbesondere für die Ortschaften Freihalden, Hammerstetten und Limbach.
-
Durch
die geplante Neubautrasse soll der Fernverkehr durch den Landkreis Günzburg
deutlich beschleunigt werden. Dies darf nicht einhergehen mit dem Abkoppeln des
Landkreises Günzburg vom Fernverkehr. Die Große Kreisstadt Günzburg muss auch
weiterhin an der bestehenden Mobilitätsdrehscheibe eine Haltestelle für den
Fernverkehr bleiben.
-
Bei
allen Ausbau- und Neubaumaßnahmen ist auf die Belange von Wohnungseigentümern,
landwirtschaftlichen Betrieben und Gewerbetreibenden Rücksicht zu nehmen und
auf einen sparsamen Landverbrauch zu achten. Gleichzeitig müssen durch
Lärmschutzmaßnahmen weitere Beeinträchtigungen auch an der Bestandsstrecke
vermieden und abgemindert werden.
-
Die
Planungen zum Ausbau der Bahntrasse Augsburg – Ulm müssen örtlich eingebettet
sein. Daher soll zeitnah nach Verabschiedung des Bundesverkehrswegeplanes ein
Projektbeirat installiert werden, der auch mit Vertretern der örtlichen
Kommunalpolitik besetzt ist und der die Umsetzung des Bauvorhabens begleitet.
Deshalb wird von Seiten des Landkreises Günzburg
und seiner Gemeinden eine entsprechende Modifizierung
die Variante V02 im Bundesverkehrswegeplan 2030 gefordert, soweit das Projekt im Abschnitt zwischen
Unterfahlheim – Jettingen – Dinkelscherben eine 2-gleisige Neubaustrecke mit
einer Streckenführung in Anlehnung an die Bundesautobahn A 8 vorsieht.
Die Modifizierung muss folgende Kriterien erfüllen:
-
Streckenführung in Höhe Günzburg nur über Bahnhof
Günzburg:
Unter Einbeziehung der örtlichen Gegebenheiten ist die in Variante 02
vorgeschlagene Trasse so zu modifizieren, dass die Ausbau-/Neubauplanungen über
den Bahnhof Günzburg zu führen sind. Der Bahnhof Günzburg fungiert in der
Region als wichtiger Knotenpunkt der gegenständlichen Bahnlinie Ulm-Augsburg
(„Magistrale“) mit der Donautalbahn und der Mittelschwabenbahn und hat damit
eine sehr hohe Bedeutung als Nahtstelle zwischen den regionalen Nah- und
überregionalen Fernverkehrsverbindungen. Erst vor wenigen Jahren wurde der
Bahnhof mit hohen Investitionen als Mobilitätsdrehscheibe ausgebaut. Dieser nun
nach neuesten Vorgaben erstellte Haltepunkt muss auch an die nun zum Ausbau
anstehende TEN-Magistrale angeschlossen bleiben. Eine Abkopplung Günzburgs vom
Fernverkehr oder alternativ ein Bau eines eigenen Haltepunkts südlich der Stadt
wäre nicht darstellbar.
Um einer Abkopplung vorzubeugen, ist deshalb bereits jetzt im BVWP 2030
festzulegen, dass die Streckenführung auch im Falle eines Neubaus über den
Bahnhof Günzburg erfolgen soll.
-
Neubau nur in den Abschnitten Günzburg – Burgau und
Jettingen – Dinkelscherben:
Bei der modifizierten Lösung der Streckenführung über Günzburg würden sich die
Neubauabschnitte reduzieren auf eine Umfahrung von Offingen im Süd-Westen und
eine Begradigung im Streckenabschnitt zwischen Jettingen und Dinkelscherben.
Dabei darf Freihalden durch eine neue Bahnlinie nicht eingekesselt werden.
-
Nutzen-Kosten-Verhältnis deutlich positiv über 1,0:
Auch bei einer Modifizierung mit Streckenführung der Trasse über Günzburg wird
sich die Variante 02 in einem Rahmen bewegen, dass das Nutzen-Kosten-Verhältnis
weiterhin deutlich positiv verbleibt. Denn bei der modifizierten Trasse sind
wesentlich geringere Baumaßnahmen unter deutlich günstigeren topographischen
Verhältnissen nötig. Auch werden die Anteile des Freistaats Bayern entsprechend
höher angerechnet werden können (wegen des Nahverkehrsanteils im Ausbaubereich)
und somit der Anteil des Bundes entsprechend geringer ausfallen.
-
Beschränkung des Landverbrauchs:
Die vorgeschlagene Modifizierung hätte zudem
einen geringeren Landverbrauch zur Folge. Dieser Aspekt darf im Rahmen der
Umweltprüfung nicht unbeachtet bleiben.
Beim Projekt 2-041-V02 im Bundesverkehrswegeplan –
Teilbereich Schiene – muss deshalb
folgende modifizierte Formulierung erfolgen (Änderungen gelb hinterlegt):
Projektnummer
2-041-V02 |
|
Maßnahmetitel |
ABS/NBS
Ulm - Augsburg |
Teilmaßnahmen |
ABS
Neu-Ulm - Günzburg,
ABS/NBS Günzburg -Jettingen -
Dinkelscherben, ABS Dinkelscherben -Augsburg |
Maßnahmenbeschreibung Modifizierte
Formulierung:
|
-
3-gleisiger
Ausbau Neu-Ulm - Günzburg, Vmax = 200 km/h -
2-3-gleisiger
Neubau/Ausbau
Günzburg – Jettingen, Streckenführung über Günzburg Bahnhof),
Vmax = 250 km/h, -
2-3-gleisiger
Neubau/Ausbau
Jettingen - Dinkelscherben, Vmax = 250 km/h -
3-gleisiger
Ausbau Dinkelscherben - Gessertshausen, Vmax = 200 km/h -
3-gleisiger
Ausbau Gessertshausen - Augsburg, Vmax = 200 km/h |
Keinesfalls soll mit der Modifizierung der Verbleib der Variante 02 des Projekts
ABS/NBS Ulm-Augsburg im vordringlichen Bedarf gefährdet werden. Der
notwendige Lückenschluss der TEN-Magistrale darf nicht scheitern. Die gesamte
Region steht hinter diesem Projekt.
Sollte das Bundesverkehrsministerium bei seinen
Überprüfungen doch zu einem Ergebnis
kommen, dass bei der geforderten Modifizierung der Variante 02 der
Verbleib im vordringlichen Bedarf gefährdet ist, wird um rechtzeitige
Kontaktaufnahme vor der Verabschiedung des BVWP 2030 gebeten.“