Die Eigentümerin des Nachbargrundstückes möchte das alte Bauernhaus abbrechen und ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage erstellen.

Nachdem das Nachbargrundstück der Verwaltungsgemeinschaft gehört, ist die nachbarschaftliche Zustimmung zu diesem Bauvorhaben von der Gemeinschaftsvorsitzenden zu erteilen. Aufgrund Corona konnte keine zeitnahe Gemeinschaftsversammlung stattfinden. Die Vorsitzende hat die Zustimmung im Rahmen einer dringlichen Anordnung erteilt.

 

Die Gemeinschaftsversammlung nimmt von der dringlichen Anordnung Kenntnis.